Betriebliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung - Fragen Sie die AIH

Betriebliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Neue Möglichkeit für Arbeitgeber zur Mitarbeiterbindung

Das Prinzip der betrieblichen Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist ganz einfach: Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit (ab dem 43. Tag) entsteht zwischen dem von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gezahlten Krankengeld und dem ursprünglichen Nettoeinkommen eine Einkommenslücke von 25%. Diese sichert die betriebliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung ab. Im Leistungsfall zahlt die betriebliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung nachschüssig eine vereinbarte monatliche Versicherungsleistung.

Anders als bei der Krankentagegeldversicherung werden die Beiträge nicht vom Arbeitnehmer selbst, sondern vom Arbeitgeber gezahlt. Die Arbeitnehmer müssen lediglich den geldwerten Vorteil im Rahmen der monatlichen Entgeltabrechnung versteuern und gegebenenfalls Sozialabgaben zahlen. Dies ermöglicht es Arbeitgebern, ihrer kompletten Belegschaft per Gruppenversicherungsvertrag eine betriebliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung ohne Gesundheitsprüfung anzubieten.
Geeignet ist die betriebliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung für Unternehmen, die ihren gesetzlich und privat krankenversicherten Beschäftigten eine attraktive Zusatzleistung über das Arbeitsentgelt hinaus bieten wollen. Auch stellt die betriebliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung eine nachhaltige Mitarbeitermotivation im Vergleich zu einer Gehaltserhöhung dar.

Vorteile für den Arbeitgeber

  • Mehrwert bei der Mitarbeiterwerbung, -bindung und -motivation
  • Positive Abgrenzung zu anderen Arbeitgebern
  • Nachhaltigerer Benefit zur Mitarbeitermotivation verglichen mit einer Gehaltserhöhung
  • Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit
  • Positive Arbeitgeber-Bewertung auf Bewertungsportalen (Bsp. kununu.com, jobvote.com)
  • Günstige Beiträge
  • Unkompliziert, da alle Mitarbeiter eines Unternehmens versichert werden
  • Einzige Berechnungsgrundlage für den Beitrag pro Mitarbeiter ist das Bruttoeinkommen

Vorteile für den Arbeitnehmer

  • Ausgleich der Einkommenslücke im Fall einer Arbeitsunfähigkeit (AU)
  • Assistance-Leistungen ab dem 1. Tag der AU
  • Beiträge für bAU werden vom Arbeitgeber gezahlt
  • Keine finanziellen Sorgen im Fall einer Arbeitsunfähigkeit
  • Gilt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
  • Leistung auch bei Wiedereingliederung
  • Jeder kann versichert werden
  • Arbeitnehmer muss sich um nichts kümmern

Beispiel

Im Frisörbetrieb Haarschön arbeiten neben dem Frisörmeister Karl Haarschön 4 Angestellte und 1 Auszubildender. Die Angestellten verdienen jeweils 2.400 Euro im Monat, der Azubi 700 Euro und Haarschön selbst entnimmt sich als Geschäftsführer 4.000 Euro pro Monat.
Um sein komplettes Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Arbeitsunfähigkeitsversicherung zu versichern, muss Herr Haarschön einen Beitrag von lediglich 76,70 Euro pro Monat zahlen – also bekommen er und seine Mitarbeiter den Lohnausgleich im Krankheitsfall zum Preis einer Dauerwelle!

Beitrag im Schnitt ca. 0,5% vom Bruttolohn der Mitarbeiter

Eckdaten Betriebliche AU

Eckdaten Betriebliche Arbeitsunfähigkeitsversicherung