Fahrraddiebstahl 2016: Versicherer leisten Rekordsumme von 120 Millionen Euro

Was ersetzt die Hausratversicherung mit Fahrradklausel?

Im letzten Jahr haben rund 200.000 versicherte Fahrräder unfreiwillig ihren Besitzer gewechselt. Die Zahl der geklauten Fahrräder liegt damit nahezu auf dem Niveau von 2015. Die Entschädigungen der Hausratversicherer erreichte die Rekordsumme von 120 Millionen Euro (2015: 110 Mio. Euro). Das ist die höchste Summe seit 1998, seitdem werten die deutschen Versicherer Fahrraddiebstahl statistisch aus.
Ursache für die hohen Aufwendungen ist der Anstieg der durchschnittlichen Entschädigung pro Fahrrad auf 600 Euro (2015:570 Euro). Auch dies ist ein Höchststand. Zum Vergleich: Im Jahr 1998 wurden 270.000 versicherte Fahrräder gestohlen dafür leisteten die Versicherer 100 Millionen Euro. Die Entschädigungssumme pro Fahrrad lag bei 360 Euro.

Fahrraddiebstahl in den Bundesländern

Insgesamt wurden laut Polizeilicher Kriminalstatistik im Jahre 2016 rund 332.000 Fahrräder gestohlen. Etwa 3.000 weniger als im Jahr zuvor. Im Vergleich der Bundesländer auf 100.000 Einwohner gerechnet, gab es in Rheinland-Pfalz mit 6,9 Prozent den stärksten Rückgang, gefolgt von Brandenburg (- 6,2 Prozent) und Mecklenburg-Vorpommern (- 6 Prozent). An der Spitze der Klaustatistik stehen erneut Bremen, Hamburg und Berlin

Wie werden Fahrräder versichert?

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, dann übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Geklaut wird jedoch meistens auf offener Straße. Dagegen kann man sich mit einer Zusatzklausel in der Hausratpolice versichern. Von den insgesamt 26 Millionen Hausratversicherungsverträgen haben gut 40 Prozent die Fahrradklausel eingeschlossen.

Was ersetzt die Hausratversicherung mit Fahrradklausel?

Der Versicherer kommt für den Schaden auf, wenn das angeschlossene Fahrrad beispielsweise abends während eines Kinobesuchs gestohlen wird. Ersetzt wird der Wiederbeschaffungswert. Das bedeutet, es wird der Betrag ausgezahlt der notwendig ist, um ein neues gleichwertiges Fahrrad zu kaufen. Die Höchstentschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Prozentsatz des gesamten versicherten Hausrates festgelegt. Ist der Hausrat beispielsweise mit 50.000 Euro versichert und der Fahrraddiebstahl mit einem Prozent davon, so entschädigt der Versicherer den Diebstahl je nach Wiederbeschaffungswert mit bis zu 500 Euro. Für hochwertige Räder kann die Summe angehoben oder eine spezielle Fahrradversicherung abgeschlossen werden. Häufig wird mit Abschluss der Fahrradklausel eine Selbstbeteiligung vereinbart.

Wie müssen Fahrräder gesichert werden?

Das Fahrrad muss mit einem eigenständigen Fahrradschloss gesichert sein. Ein einfaches Rahmenschloss ist kein Diebstahlschutz. Diebe schrecken dann vor ihrer Tat zurück, wenn das Schloss nicht ohne weiteres innerhalb kürzester Zeit geknackt werden kann. Wer sein Rad von der Polizei codieren lässt, hat noch eine zusätzliche sichtbare Abschreckung für Diebe.

Was tun, wenn das Fahrrad gestohlen wurde?

Der Fahrraddiebstahl muss bei der Polizei angezeigt und dann dem Versicherer gemeldet werden. Wichtig ist es die Kaufbelege aufzubewahren. Außerdem sollte man Rahmennummer und Hersteller kennen. Zur Beschreibung des Fahrrades empfiehlt es sich Fotos zu machen. Dies hilft dem Versicherer bei der Wertermittlung und der Polizei, wiedergefundene Fahrräder dem rechtmäßigen Besitzer zuzuordnen.

Quelle: wmd-brokerchannel.de, 20.06.2017

Streit um Zahlung von Krankengeld

Wenn zunächst ein Klinikarzt die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit bescheinigt hat, reicht dies aus, um im Anschluss an einen Klinikaufenthalt den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld durch eine gesetzliche Krankenkasse nicht zu verlieren. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts (SG) Leipzig hervor.

An einem Freitag wurde die Klägerin nach der stationären Behandlung mehrerer schwerer Verletzungen aus dem Krankenhaus entlassen. Der behandelnde Klinikarzt bescheinigte der Klägerin eine voraussichtlich weitere fünf Monate andauernde Arbeitsunfähigkeit. Er entließ sie mit der Auflage, sich schnellstmöglich ihrem Hausarzt vorzustellen. Aufgrund der ungünstigen Sprechzeiten des Hausarztes erhielt sie dort jedoch erst am folgenden Dienstag einen Termin. Der Hausarzt bescheinigte ihr rückwirkend ab dem Tag der Entlassung aus dem Krankenhaus ihre fortbestehende Arbeitsunfähigkeit.

 

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Verliehenes Auto - teure Konsequenzen

Wer sein Auto privat verleiht, muss dies unter Umständen teuer bezahlen. Gefälligkeiten rund ums Autofahren sind nicht unproblematisch. Vor allem wenn es kracht. In den meisten Versicherungsverträgen ist der Kreis der Fahrer beschränkt und das Verleihen des Kfzs somit nicht ohne weiteres möglich.

Mehr Nutzer und vor allem junge Fahrer kosten eine höhere Versicherungsprämie. Wer gegen diese Tarifbestimmungen verstößt und einen Fremden fahren lässt, muss nach einem Unfall damit rechnen, dass der Versicherer den Beitrag für das höhere Risiko nacherhebt. Zudem droht dem Autobesitzer eine eine Strafe, so eine unverbindliche Empfehlung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

 

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April-Frost verursacht Millionenschäden

Aufgrund der Rekordkälte im April müssen sich vor allem Obstbauern und Winzer auf erhebliche Frostschäden und Ernteausfälle einstellen. Laut Münchener und Magdeburger Agrarversicherung sorgen die Spätfröste für hohe Millionenschäden. Eine mögliche Versicherung gegen Spätfröste sei bei Betrieben nur selten Thema.

Der nächtliche Frost vom 20. auf den 21.04.2017 stellt laut Münchener und Magdeburger Agrarversicherung (MMA) das schwerste Frostereignis seit 1991 dar. Die großflächigen Spätfröste im April bescheren der deutschen Landwirtschaft Schäden in Millionenhöhe. Obstbauern und Winzer müssen mit Ernteausfällen wegen Frostschäden rechnen.

Besonders betroffen sind die Kulturen von Wein, Kern-, Stein- und Beerenobst. Wie die MMA mitteilt, hätten die Hälfte aller gegen Frost versicherten Weinbetriebe sowie beinahe alle Erdbeerbetriebe bereits bis Freitag Schäden gemeldet.

Der Agrarversicherer geht davon aus, dass von 100.000 Hektar Wein in Deutschland bei mehr als der Hälfte der Fläche erhebliche Frostschäden aufgetreten sind. Schwere Frostschäden verzeichnen auch andere europäische Länder bzw. Regionen wie Österreich, die Schweiz, Südtirol und Polen.

Weinknospen im warmem März schon ausgetrieben

„Durch den wärmsten März seit Messbeginn im Jahr 1881 waren die Kulturen in ihrer Entwicklung bereits weit fortgeschritten: Bei Obst sind die Kulturen in der Vollblüte, selbst späte Sorten bei Wein sind schon ausgetrieben.

Damit sind die Kulturen besonders empfindlich bei Frost. Aufgrund der nun aufgetretenen Spätfröste ist daher kaum mit ungeschädigten Flächen zu rechnen,“ erläutert Martin Heiß, Leiter Schadenaußendienst der MMA. Auch Frostschutzmaßnahmen durch Frostkerzen, Strohfeuer oder Überflügen mit Helikoptern konnten die Schäden wegen der zu niedrigen Temperaturen vielerorts nicht verhindern. Erst mit der Vorbesichtigung der Schäden nach Ende der Fröste könne man laut MMA die Schäden ermitteln.

Versicherung gegen Spätfröste selten Thema

Für die Kulturen von Wein und Erdbeeren gibt es auf dem Markt Versicherungsschutz gegen Spätfröste. Nach Einschätzung von MMA ist eine solche Versicherung aber nach wie vor relativ selten ein Thema bei den Betrieben. Im Gegensatz zu Wein und Erdbeeren sind Obstkulturen nicht gegen Frost versicherbar. Im Obstbau könnten staatliche Nothilfeprogramme notwendig werden. (tk)

Quelle: AssCompact – Das Fachmagazin für Risiko- und Kapitalmanagement

Jeder vierte Mittelständler Opfer von Cyberattacken

20. April 2017 – Der GDV stellt seine eigens entwickelten Muster-bedingungen für Cyberversicherungen vor. Dieser Leitfaden für Versicherer ist als unverbindliches Muster auf die Bedürfnisse von Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 50 Millionen Euro und einer Größe von bis zu 250 Mitarbeitern zugeschnitten.

Die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) für die Cyberversicherung sollen Versicherern die Entwicklung eigener Angebote erleichtern. Die Versicherungswirtschaft hat deshalb unverbindliche Musterbedingungen für eine Cyberversicherungspolice entwickelt, die sie am Mittwoch in Berlin vorgestellt hat. Die Musterbedingungen sind speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen mit einem Umsatz bis 50 Millionen Euro und einer Größe bis 250 Mitarbeiter zugeschnitten.

Für Unternehmen und Makler sind die Musterbedingungen gleichzeitig ein Vergleichsmaßstab, um Versicherungsangebote zu bewerten (siehe bocquel-news 30. März 2017 Erste Muster-Cyberpolice – erstmals Vergleichsmaßstab).

Wie können die Versicherer das Risiko bewerten?

Damit Versicherer vor Abschluss eines Vertrages das individuelle Risiko eines Kunden einschätzen können und das Unternehmen mögliche Schwachstellen der IT-Sicherheit erkennt, hat der GDV einen unverbindlichen Risikofragebogen entwickelt. Hierin sind Umfang und Inhalt der Fragen abhängig von der jeweiligen Risiko-Kategorie und den Geschäftsfeldern, teilt der GDV mit. Zusätzliche Fragen werden unter anderem für Unternehmen gestellt, die mit sensiblen Daten umgehen, vernetzt produzieren oder E-Commerce betreiben.

Auch kleine Unternehmen werden Ziel von Hackern

Jeder weiß: „Der beste Cyberangriff ist der, der nicht stattfinden kann – weil die Systeme sicher und die Kundendaten bestens geschützt sind vor dem Zugriff von Unbefugten.“ Doch vor allem kleine und mittelständische Unternehmen werden laut GDV zunehmend Opfer solcher Attacken. Viele Firmen hielten sich schlicht für zu klein, als dass sie ins Visier von kriminellen Hackern geraten. „Das ist ein gefährlicher Irrglaube“, sagt Alexander Erdland Präsident des GDV.

Demnach hat bereits jeder vierte Mittelständler (28 Prozent) finanzielle und materielle Schäden durch Attacken aus dem Netz erlitten, wie eine repräsentative Forsa-Umfrage im Auftrag des GDV zeigt.

Die unverbindlichen Muster richten sich nach Angaben des GDV nicht nur an die üblichen gewerblichen Mittelständler wie an Handwerksbetriebe und Industriezulieferer, sondern auch an Arztpraxen oder Anwaltskanzleien. Die Cyberversicherung soll demnach nicht nur bei Datenklau und Betriebsunterbrechungen für den finanziellen Schaden aufkommen, sondern auch Kosten für IT-Forensiker oder Krisenkommunikation übernehmen.

Jetzt zählt das Manifestationsprinzip

Mit einem wichtigen Zusatz schaffen die neuen Musterbedingungen einen wesentlichen Unterschied zu den vielen anderen Bedingungen im Markt. Es geht hier um die Anwendung des sogenannten Manifestationsprinzips.

In der Praxis soll das bedeuten, dass der Cyber-Schaden innerhalb der Vertragslaufzeit erstmals festgestellt worden sein muss, damit der Versicherer auch leistet. Damit soll das Problem an der Wurzel gepackt werden, denn häufig ist eine Schadsoftware schon länger, manchmal sogar Jahre lang, unentdeckt im Unternehmensnetzwerk, bis letztendlich der Schaden auffliegt.

Wenn aber die Bedingungen in einer Cyber-Police vorsehen, dass als Leistungsvoraussetzung der Virus und die Malware innerhalb der Vertragslaufzeit im Unternehmenernetzwerk Schaden angerichtet haben, bekommt das entsprechende Unternehmen noch größere Probleme. Wenn sich dann nicht mehr feststellen lässt, wann die Malware den Unternehmensrechner infiziert hat, erhält die betroffene Firma keine Versicherungsleistung.

Quelle: bocquel-news.de

So mindern Zeiten der Arbeitslosigkeit die Rentenhöhe

18.4.2017 – Zwar sind Arbeitnehmer auch während einer Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert, dennoch wirkt sich die erwerbslose Zeit auf die Rentenhöhe aus. Welche Folgen genau zu erwarten sind, zeigt eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.

Jeder Arbeitnehmer, der seinen Job verloren hat und für die Zeit der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit erhält, bleibt in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Allerdings übernimmt die Agentur für Arbeit die entsprechenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nur automatisch, wenn der Betroffene die notwendige Vor-versicherungszeit vorweisen kann.
Dazu muss er im Laufe des Jahres vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Arbeitslosengeld I zumindest für kurze Zeit rentenversicherungspflichtig gewesen sein.
Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, erhält der Betroffene aber Arbeitslosengeld I, kann er einen Antrag auf Rentenversicherungs-Pflicht bei der Agentur für Arbeit oder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. In diesem Fall werden die Rentenversicherungs-Beiträge ebenfalls übernommen.

Rentenminderung von 20 Prozent

Allerdings erhöhen die von der Agentur für Arbeit übernommenen Rentenbeiträge die gesetzlichen Rentenansprüche nicht in dem Maße, wie es bei einer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ausgeübten versicherten Beschäftigung der Fall gewesen wäre.

Denn Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, sind rentenrechtlich so gestellt, als wenn sie nur mit 80 Prozent ihres bisherigen monatlichen Bruttoarbeits-Verdienstes weiterarbeiten würden.

Auch die Höhe der Rentenversicherungs-Beiträge, die die Agentur für Arbeit übernimmt und an die gesetzliche Rentenversicherung zahlt, ist dementsprechend niedriger als die bisher bezahlten Beiträge. Deswegen sind auch die Rentenansprüche geringer, die sich unter anderem aus den gezahlten Beiträgen ableiten.

Konkret ist im Webportal der Deutschen Rentenversicherung diesbezüglich zu lesen: „Die ‚Rentenminderung’ beträgt in diesen Fällen also 20 Prozent gegenüber dem vorherigen Bruttoarbeitsentgelt aus einer versicherten Beschäftigung.“

Keine Rentenerhöhung beim Bezug von Hartz IV

Bezieher von Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, sind seit 2011 nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Betroffenen werden daher keine Rentenversicherungs-Beiträge mehr gutgeschrieben. Somit erhöht sich für die Zeit eines Arbeitslosengeld-II-Bezuges die Höhe ihres gesetzlichen Rentenanspruchs nicht.

Unter Umständen kann jedoch die Zeit, in der man Arbeitslosengeld II bezogen hat, als Anrechnungszeit ohne Bewertung angerechnet werden, was zumindest die künftige Rentenhöhe indirekt beeinflussen kann. Denn auch eine solche Anrechnungszeit zählt zum Beispiel für das Erreichen einer 35-jährigen Wartezeit – eine Voraussetzung, um eine Altersrente für langjährig Versicherte oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen zu erhalten – mit dazu.

Detaillierte Informationen zum Thema Arbeitslosigkeit und gesetzliche Rentenversicherung enthält die Broschüre „Arbeitslos – Was Sie beachten sollten“, die im Webauftritt der Deutschen Rentenversicherung bestellt oder heruntergeladen werden kann.

Auskünfte bei individuellen Fragen zur gesetzlichen Rente gibt es bei den Beratungsstellen oder beim kostenfreien Servicetelefon 0800 10004800 der Deutschen Rentenversicherung.

Quelle: VersicherungsJournal.de

AIH aktuell April 2017

1. BILD-Bericht über Lebensversicherungen erweckt falschen Eindruck

Für Wirbel sorgte die BILD-Zeitung Ende März mit ihrem Leitartikel „Ist Ihre Lebensversicherung auch unter Druck?“. Darin hieß es unter anderem, bereits 20 Anbieter säßen in der „Zins-Falle“. Grundlage der Einschätzung war eine Studie der Ratingagentur Assekurata von 2016, worin die finanzielle Situation von 75 Lebensversicherern untersucht wurde. Konkret stützten sich die BILD-Autoren auf eine Kennzahl, in der das Verhältnis von Kapitalerträgen aus Kundengeldern und bestehenden Rechnungszinsanforderungen zum Ausdruck kommt. An den Werten von 0,97 bis 2,49 lasen die Redakteure die Finanzkraft direkt ab.
Assekurata distanzierte sich nun jedoch deutlich von der BILD-Interpretation. Die ausschließlich herangezogene Kennzahl spiegele nur einen Teil der Unternehmens-Finanzkraft wider. Denn zusätzlich stünden den Versicherern erstens noch weitere Kapitalanlageerträge zur Verfügung, zweitens hätten die meisten die Möglichkeit der Quersubventionierung aus anderen Sparten, etwa Risikolebensversicherungen. Fazit: Die alarmistische Aufmachung in der BILD sollte nicht dazu verleiten, die präsentierten Zahlen „als Fundamentalaussage zur Finanzkraft beziehungsweise Bonität einzelner Unternehmen zu missdeuten“.

2. Die größten Kapitalvernichter an deutschen Börsen

Mehr als 32 Milliarden Euro wollen die DAX-Konzerne in den nächsten Wochen ihren Aktionären als Dividenden überweisen. Eine hübsche Summe, die in den meisten Fällen auf solide aufgestellte Unternehmen rückschließen lässt. Allerdings nicht immer, wie die aktuelle „Liste des Schreckens“ zeigt, auf der die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) die 50 größten Kapitalvernichter zusammenfasst: 30 von ihnen haben in den letzten fünf Jahren noch Dividenden ausgeschüttet.
Ebenso wenig wie Dividendenzahlungen sind bekannte Unternehmensnamen Garanten für eine gute Aktienperformance. So verzeichnet der ehemalige Überflieger SolarWorld AG mit minus 99,5 Prozent den größten Wertverlust über die letzten fünf Jahre. Eine horrende Wertentwicklung von minus 98,6 Prozent mussten vor fünf Jahren eingestiegene Aktionäre des Maschinenbauers Singulus Technologies bis heute verkraften. Mit weniger dramatischen, aber auch wenig erfreulichen Zahlen finden sich Air Berlin (minus 75,8 Prozent) und RWE (minus 56 Prozent) auf der Liste.

3. 5 verbreitete Irrtümer, die Versicherungskunden Geld kosten können

Viele Versicherungsnehmer zahlen unnötigerweise zu hohe Prämien oder haben Schutzlücken, die ihnen gar nicht bewusst sind. Von der Kfz- über die Hausrat- bis zur Unfallversicherung: Diese häufigen Irrtümer sollten die Kunden ausschließen:

  1. Eine Unfallpolice leistet nach jedem Unfall mit Verletzungsfolgen.
    Eine Unfallversicherung leistet erstens nur dann, wenn der Unfall dauerhafte gesundheitliche Einschränkungen verursacht, und zweitens nur nach als „Unfall“ definierten Ereignissen. Je nach Bedingungen können Eigenbewegungen (wie Umknicken) oder Bewusstseinsstörungen ausgeschlossen sein.
  2. Wer grob fahrlässig einen Kfz-Schaden verursacht, hat keinen Versicherungsschutz
    St immt nicht immer: Manche Tarife leisten auch bei grob fahrlässigem Verhalten wie dem überfahren einer roten Ampel. Ein Vergleich lohnt sich also.
  3. Die Haftpflichtpolice deckt auch schleichend entstehende Schäden ab.
    In den meisten älteren Haftpflichtverträgen sind sogenannte Allmählichkeitsschäden ausgeschlossen, lediglich einige neuere Tarife bieten diesen Schutz an.
  4. Bei von Kindern verursachten Schäden springt die Haftpflichtpolice ein.
    Dies gilt nur für Kinder ab sieben Jahr en. Jüngere Kinder sind deliktunfähig, so dass ihre Eltern nicht in Regress genomm en werden können – es sei denn, sie haben ihre Aufsichtspflicht verletzt.
  5. Der Versicherungsschutz setzt mit dem Vertragsbeginn ein.
    Manche Tarife sehen Wartezeiten vor, in denen schon Beiträge gezahlt werden, aber nochkeine oder nur eingeschränkte Leistungen erfolgen.

4. Immer mehr (Solo-)Selbstständige haben immer größere Ruhestandssorgen

Eine Großstudie hat die Altersvorsorge von 71.600 Se lbstständigen in 15 Ländern untersucht. Der Trend geht in Deutschland wie anderswo hin zum Freelancer- und Einzelunternehmertum, denn auf diese Gruppe entfällt der größte Teil des kontinuier lichen Wachstums bei den Selbstständigenzahlen.
So haben hierzulande gut drei Viertel der Selbstständigen keine Angestellten.
Ob wohl das mittlere Einkommen bei 45.000 Dollar liegt, sieht sich nur jeder fünfte Befragte in Deutschland für den Ruhestand gut gewappnet (weltweit sind es 26 Prozent). Konkrete vorsorge betreiben lediglich 40 Prozent (weltweit: 34). Für 15 Prozent stellt der Verkauf ihres Unternehmens das Fundament für den Ruhestand dar.
Angesichts dieser Zahlen nimmt es nicht wunder, dass sich jeder dritte Solo-Selbstständige darauf einstellt, frühestens mit 70 oder sogar gar nicht mit dem Arbeiten aufzuhören – Ruhestand wird damit zum Luxus. Auch daher fordern sowohl die Deutsche Rentenversicherung als auch Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles eine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige. Ob diese alte Forderung noch umgesetzt wird, steht in den Sternen. Die Betroffenen tun mithin gut daran, schon frühzeitig private Altersvorsorgelösungen wie Fondspolicen oder Aktiensparpläne in Anspruch zu nehmen.

5. Jede zweite Auslandsreisekrankenversicherung ist laut Finanztest „sehr gut“

Das hohe Niveau des hiesigen Angebots an Auslandsreisekrankenversicherungen bestätigen die Produkttester von Finanztest in ihrer April-Ausgabe. 88 weltweit gültige Jahresverträge ohne Gesundheitsprüfung und ohne Bindung an andere Reiseversicherungen nahmen sich die Analysten vor. Rund die Hälfte der Tarife wendet sich jeweils an Einzelpersonen und an Familien. Im Fokus standen Leistungen für Kranken rücktransporte, Überführung/Bestattung und Kinderbetreuung ebenso wie die Gesundheitsleistungen, die Transparenz der Vertragsklauseln und die Regelung für Schäden durch Kernenergie, Pandemien und Krieg.
Knapp die Hälfte der 88 Tarife erhielt die Höchstnote, während lediglich 5 schlechter als „befriedigend“ eingestuft wurden. Gegenüber vorherigen Tests von 2014 und 2015 hat sich das Ergebnis damit deutlich verbessert, obwohl manche Prüfkriterien verschärft wurden. „Hausaufgaben erfolgreich gemacht“, könnte man zusammenfassen.

6. Deutsche und Aktien: keine Liebesgeschichte

Obwohl die Niedrigzinsen die klassischen sicherheitsorientierten Investments wie Renten unattraktiv machen, ist die Zahl der deutschen Aktienbesitzer zuletzt gesunken. 8,98 Millionen hielten 2016 Aktien oder Aktienfondsanteile, wie das Deutsche Aktieninstitut (DAI) errechnet hat. 2014 waren es noch 30.000 mehr. Im Jahr 2001 gab es sogar mal fast 13 Millionen Aktionäre – dafür hatte unter anderem der „Manfred-Krug-Effekt“ gesorgt, der die Telekom-Aktie zur „Volksaktie“ machen sollte.
Damit verzichten die Deutschen im Vergleich zu anderen westlichen Nationen auf einen Gutteil Rendite. Über alle Anlageklassen hinweg generieren sie nach Abzug der Inflation gerade mal 2,3 Prozent p. a. Die Finnen dagegen, die prozentual rund dreimal so viele Aktionäre zählen wie die Deutschen, kommen auf 6,9 Prozent. Einen Lichtblick erkennt das DAI immerhin: In der jüngsten Altersgruppe (14 bis 39 Jahre), die vom gesetzlichen Rentensystem nicht viel zu erwarten hat, stieg die Zahl der Aktionäre -von 1,696 auf 1,952 Millionen zwischen 2014 und 2016.

7. Vorsicht bei Änderungen von Lebensversicherungen

Wer wesentliche Merkmale seiner Lebensversicherung vor Ablauf der Zwölfjahresfrist ändert, kann sich nicht auf eine steuerfreie Auszahlung verlassen. Für diese ist der änderungsfreie Ablauf von zwölf Jahren, in denen Beiträge gezahlt werden, Voraussetzung. Wird eine neue Laufzeit oder Versicherungssumme vereinbart, so wird die Uhr wieder auf null gestellt, da damit juristisch ein neuer Vertrag begründet wird. Dies hat der Bundesfinanzhof kürzlich höchstrichterlich bestätigt.

Damit muss sich das klagende Ehepaar mit dem Steuerbescheid abfinden, den es angefochten hatte.
Er bezog sich auf einen Vertrag, den die Eheleute 1981 abgeschlossen, 1989 in puncto Laufzeit und Versicherungssumme geändert und 1990 beitragsfrei gestellt hatten. Als 2001 die Auszahlung erfolgt war, wollte das zuständige Finanzamt das Steuerprivileg nicht anerkennen – wie nun klar ist, mit Recht.

8. Bausparern droht neue Kündigungswelle

Dass Bausparkassen an den in früheren Hochzinszeiten abgeschlossenen Verträgen zu knabbern haben, ist allgemein bekannt. Die Praxis, die „Altlasten“ nach Ablauf von zehn Jahren seit Zuteilungsreife zu kündigen, hat sich mittlerweile mit dem Segen des Bundesgerichtshofs durchgesetzt. Das gleiche Schicksal könnte nun jedoch auch jüngeren Bausparverträgen bevorstehen.
Wie das „Handelsblatt“ berichtet, hat die erste deutsche Bausparkasse angekündigt, sich mit einem juristischen Kniff von jüngeren, aber immer noch vergleichsweise hochverzinsten Verträgen trennen zu wollen. Dazu will sie sich auf eine 11 Störung der Geschäftsgrundlage“ berufen, die durch die Zinspolitik eingetreten sei. Paragraf 313 BGB sieht vor, dass ein Vertrag gekündigt werden kann, wenn sich dessen Grundlagen in bei Abschluss unvorhersehbarer Weise geändert haben. Ob dieser Griff in die juristische Trickkiste gerichtlich Bestand hat und somit eine neuerliche Kündigungswelle anrollt, bleibt abzuwarten.

Stress mit dem privaten Krankenversicherer wegen Augen-OP

31.3.2017 – Eine Fehlsichtigkeit auf beiden Augen von minus 3,00 beziehungsweise minus 2,75 Dioptrien stellt eine Krankheit im Sinne der Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeld-Versicherung der privaten Krankenversicherer dar. Die Versicherer sind daher in der Regel dazu verpflichtet, die Kosten einer sogenannten Lasik-Operation zur Beseitigung einer derartigen Fehlsichtigkeit zu übernehmen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 29. März 2017 entschieden (IV ZR 533/15).

Zur Beseitigung ihrer Kurzsichtigkeit hatte sich die privat krankenversicherte Klägerin einer Lasik-Operation unterzogen. Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von rund 3.500 Euro machte sie gegenüber ihrem Versicherer geltend.

Keine Krankheit im Sinne der Versicherungs-Bedingungen?

 

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Das waren die teuersten Katastrophenschäden 2016

29.3.2017 – Sowohl die versicherten als auch die gesamtwirtschaftlichen Schäden durch Natur- und von Menschen verursachten Katastrophen sind in diesem Jahr laut der Sigma-Studie 2/2017 von der Swiss Re im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen. In Deutschland sorgten „Ela“ und „Friederike“ für versicherte Schäden von mehr als einer Milliarde Euro.

Kurz vor dem Jahreswechsel hatte die Swiss Re vorläufigen Daten zu den Schäden durch Natur- und Man-made-Katastrophen veröffentlicht (VersicherungsJournal 16.12.2016). Als Katastrophen werden dabei Ereignisse eingestuft, wenn sie bestimmte Schaden-Schwellenwerte überschreiten.

2016: Teures Schadenjahr
In der jetzt erschienenen Sigma-Studie 2/2017 „Natur- und Man-made-Katastrophen 2016“ hat der Rückversicherer einige Zahlen nach oben korrigiert. Der gesamtwirtschaftliche Schaden betrug im vergangenen Jahr demnach 175 Milliarden US-Dollar (umgerechnet rund 162 Milliarden Euro, Stand 28. März 2016), der versicherte Schaden 54 Milliarden US-Dollar (knapp 50 Milliarden Euro). Dies liegt deutlich über der Prognose von 158 beziehungsweise 49 Milliarden US-Dollar.

Wie die Swiss Re weiter mitteilte, befanden sich die wirtschaftlichen Gesamtschäden wie auch die versicherten Schäden auf dem höchsten Niveau seit 2012. Durch eine hohe Anzahl schwerer Katastrophen (Erdbeben, Stürme, Überschwemmungen und Waldbrände) in allen Regionen habe sich der Abwärtstrend der vergangenen vier Jahre umgekehrt.

2015 waren der gesamtwirtschaftliche Schaden mit 92 Milliarden US-Dollar (85 Milliarden Euro) nur in etwa halb so groß. Bei den versicherten Schäden lag der Vorjahreswert mit 37 Milliarden US-Dollar (rund 34 Milliarden Euro) um rund ein Viertel niedriger (VersicherungsJournal 31.3.2016).

Als versicherte Schäden werden Sach- und Betriebsunterbrechungs-Schäden verstanden, etwaige Schadenersatzzahlungen aus Haftpflicht- oder Lebensversicherungen sind in den genannten Beträgen nicht enthalten.

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Geplanter Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern

Im Rahmen eines Gesetzesentwurfes wurde vorgeschlagen, dass sich Ehegatten und Lebenspartner künftig gegenseitig im Notfall vertreten sollen. In der Praxis wird die Bedeutung von Vorsorgevollmachten gesteigert. Durch Vollmachten gibt man seinem Ehegatten sowie Familienangehörigen Entscheidungshilfen mit auf den Weg.

Das Bundeskabinett hat am 15. Februar 2017 eine  „Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag zum Entwurf des Bundesrates für ein Gesetz zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartnern“ beschlossen.
In der öffentlichen Wahrnehmung wird das geplante Gesetz positive Auswirkungen auf die Erstellung von Vollmachten
haben. Nur durch rechtskonforme Vorsorgevollmachten schafft man umfassende und uneingeschränkte Vertretungsmöglichkeiten. Die Modifizierung der aktuellen Formulierungshilfe soll, so schriftlich im  Änderungsantrag festgehalten, die Wichtigkeit der Vorsorgevollmacht untermauern.
Der Gesetzesentwurf zielt ausschließlich auf kurzfristige Vertretung in Gesundheitsangelegenheiten ab. Dies jedoch
nur unter bestimmten Voraussetzungen und nur für Ehegatten und Lebenspartner. Ziel ist eine Entlastung der Betreuungsgerichte und die Möglichkeit des „Notvertretungsrechts“.

Inhalte in Stichpunkten:

  • Kurzfristige Vertretung ausschließlich in Gesundheitsangelegenheiten und auf das Inland beschränkt. Einwilligung in ärztliche Eingriffe nach der Notfallstabilisierung und Entgegennahme der ärztlichen Aufklärung
  • Zeitliche Begrenzung auf wenige Tage oder Wochen. Es findet sich im Formulierungsvorschlag keine definitive Beschreibung der Dauer
  • Keine Berechtigung soll erfolgen, wenn…
    … die Ehegatten getrennt leben (Beurteilung muss vor Ort stattfinden)
    … der Ehegatte einen entgegenstehenden Willen geäußert hat, z.B. durch Vollmachten
    … der Ehegatte eine andere Person zur Wahrnehmung seiner Angelegenheiten bevollmächtigt hat
    … für den Ehegatten bereits ein Betreuer bestellt ist
  • Keine Vertretungsberechtigung für Familienmitglieder vorgesehen

Sobald eine abschließende Entscheidung und Einführung des Gesetzes erfolgt, werden wir Sie informieren.
JURA DIREKT, 22.02.2017

Versicherung zahlt für Berliner Anschlag

Fünfzehn Jahre nach seiner Gründung im Jahr 2002 muss Extremus, der Spezialversicherer für Sachschäden durch Terrorüberfälle, seinen ersten Schaden zahlen. Der Vorstandsvorsitzende Gerhard Heidbrink bestätigte, dass ein großer Veranstalter von Weihnachtsmärkten eine Police bei Extremus abgeschlossen hat. Extremus ist von dem Anschlag am 19. Dezember 2016 betroffen, bei dem ein Terrorist einen Lkw in den Weihnachtsmarkt am Breitscheider Platz in Berlin fuhr, zwölf Menschen tötete und 48 verletzte. Mit der Entschädigung der Opfer hat Extremus nichts zu tun. Wahrscheinlich erhalten die Betroffenen und ihre Familien auch staatliche Mittel, heißt es in der Versicherungsbranche. Denn die Zahlungen aus der Verkehrsopferhilfe sind auf 7,5 Millionen Euro begrenzt, das reicht nicht.

Der von Extremus zu tragende Sachschaden dürfte relativ gering sein. Vorstandschef Heidbrink wollte keine Einzelheiten nennen, auch den Namen der betroffenen Firma nicht. Das Unternehmen muss aber 50 000 Euro der Belastung selbst tragen. Es wird weniger um beschädigte Stände und Häuser gehen als um die Betriebsunterbrechung, also den Einnahmeausfall durch die Schließung. Experten halten rund 100 000 Euro für wahrscheinlicher als eine Millionensumme.

Quelle: Süddeutsche Zeitung

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Deutschland gegen Terror falsch versichert

Deutschland gegen Terror falsch versichert21.12.2016 – Der Anschlag in Berlin traf die Branche unvorbereitet. “Nicht unsere Zuständigkeit – fragen Sie lieber den Ausstellerverband”, sagten uns Versicherer und Makler. Was den Terrorschutz anbetrifft, herrscht hierzulande eine verwirrende Vielzahl an Institutionen und Verantwortungen. Es ist an der Zeit, eine einheitliche Regelung für das Terrorproblem zu finden, auch auf der Versicherungsseite, kommentiert VWheute-Redakteur Christoph Baltzer.

 

Terroristen zielen vor allem auf Menschen.

Zwölf Menschen bezahlten den Besuch des Weihnachtsmarkts an der Berliner Gedächtniskirche am Montag mit ihrem Leben, 48 Menschen wurden verletzt. Die Hinterbliebenen und Opfer werden sich an den Haftpflichtversicherer des unschuldigen polnischen Transportunternehmens wenden, ähnlich wie das nach der Amokfahrt in Graz gewesen ist. Ein 26-Jähriger hatte bei seiner Hochgeschwindigkeitsfahrt durch die Grazer Innenstadt drei Personen getötet und 36 verletzt. Auf sieben Mio. Euro wurde der Schaden kurz nach dem Unglück beziffert. Bezahlt hat es der Versicherer des AutosTerrorwaffe auf vier Rädern“).
Für den Berliner Terroranschlag wird die Deckungssumme des Transportunternehmens wohl ausreichen. In Polen sind Personenschäden im Rahmen des Systems der grünen Karte bis zu einer Summe von fünf Mio. Euro pro Person versichert. Höchst wahrscheinlich werden hier die Rückversicherer einspringen müssen. (siehe KÖPFE) Was aber würde passieren, wenn ein Terrorist nicht mit einem Auto mordet, sondern mit einer Bombe oder einer Maschinenpistole?

Seit 1976 entschädigt der Staat Opfer und Hinterbliebene von vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffen, finanziert wird das zur Hälfte vom Bund und von den Ländern. Doch die staatliche Versicherung ist mit viel Wenn und Aber versehen, vor allem beim Hinterbliebenenschutz. Immer wieder kommt es zu Beschwerden über die Versorgungsämter. In Frankreich sind Terroropfer seit 1990 über den Fonds de garantie des victimes des actes de terrorisme (FGTI) versichert, finanziert über eine Abgabe auf die Kfz- und Wohngebäudeversicherung.

Nach den Terroranschlägen in Paris und Nizza wurde diese Abgabe von 3,30 pro Jahr pro Vertrag auf 5,90 Euro angehoben. In den letzten beiden Jahren war der Fonds stärker in Anspruch genommen worden wie in all den Jahren seines Bestehens zusammengenommen. (siehe DOSSIER) Nach dem Attentat von Nizza (mindestens 86 Tote) haben sich mehr als 2.000 Personen als Geschädigte bei dem Fonds gemeldet. Annähernd zehn Mio. Euro hat der Fonds bislang ausgezahlt.

“Wir müssen dem Hass trotzen – mehr denn je. Für eine offene Gesellschaft eintreten und unsere Werte verteidigen und konsequent vorleben”, schreibt GDV-Geschäftsführer Jörg von Fürstenwerth. Beim Verband sieht man die Verkehrsopferhilfe in der Pflicht. 7.000 Risikoorte versichert der Terrorversicherer Extremus in Deutschland, Schäden wird es wohl durch die umliegenden Hotels geben, die eine Zeit lang keine Gäste aufnehmen können. Den eigentlichen Opfern und Hinterbliebenen steht ein Behörden-Marathon bevor. Nach dem Terror in Berlin sollte man deshalb darüber nachdenken, ob den Terroropfern mit einer einheitlichen Lösung nicht besser geholfen wäre als mit dem Wirrwarr an Zuständigkeiten und Verantwortungen.

April-Frost verursacht Millionenschäden

Aufgrund der Rekordkälte im April müssen sich vor allem Obstbauern und Winzer auf erhebliche Frostschäden und Ernteausfälle einstellen. Laut Münchener und Magdeburger Agrarversicherung sorgen die Spätfröste für hohe Millionenschäden. Eine mögliche Versicherung gegen Spätfröste sei bei Betrieben nur selten Thema.
Der nächtliche Frost vom 20. auf den 21.04.2017 stellt laut Münchener und Magdeburger Agrarversicherung (MMA) das schwerste Frostereignis seit 1991 dar. Die großflächigen Spätfröste im April bescheren der deutschen Landwirtschaft Schäden in Millionenhöhe. Obstbauern und Winzer müssen mit Ernteausfällen wegen Frostschäden rechnen.
Besonders betroffen sind die Kulturen von Wein, Kern-, Stein- und Beerenobst. Wie die MMA mitteilt, hätten die Hälfte aller gegen Frost versicherten Weinbetriebe sowie beinahe alle Erdbeerbetriebe bereits bis Freitag Schäden gemeldet.

 

 

 

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Aus der Presse

Jeder vierte Mittelständler Opfer von Cyberattacken

20. April 2017 – Der GDV stellt seine eigens entwickelten Muster-bedingungen für Cyberversi-cherungen vor. Dieser Leitfaden für Versicherer ist als unverbindliches Muster auf die Bedürfnisse von Unternehmen mit einem Umsatz bis zu 50 Millionen Euro und einer Größe von bis zu 250 Mitarbeitern zugeschnitten.

Die unverbindlichen Musterbedingungen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (www.gdv.de) für die Cyberversicherung sollen Versicherern die Entwicklung eigener Angebote erleichtern. Die Versicherungswirtschaft hat deshalb unverbindliche Musterbedingungen für eine Cyberversicherungspolice entwickelt, die sie am Mittwoch in Berlin vorgestellt hat. Die Musterbedingungen sind speziell auf die Bedürfnisse von Unternehmen mit einem Umsatz bis 50 Millionen Euro und einer Größe bis 250 Mitarbeiter zugeschnitten.

 

 

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So mindern Zeiten der Arbeitslosigkeit die Rentenhöhe

18.4.2017 – Zwar sind Arbeitnehmer auch während einer Arbeitslosigkeit in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert, dennoch wirkt sich die erwerbslose Zeit auf die Rentenhöhe aus. Welche Folgen genau zu erwarten sind, zeigt eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung.
Jeder Arbeitnehmer, der seinen Job verloren hat und für die Zeit der Arbeitslosigkeit Arbeitslosengeld I von der Agentur für Arbeit erhält, bleibt in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert.
Allerdings übernimmt die Agentur für Arbeit die entsprechenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung nur automatisch, wenn der Betroffene die notwendige Vor-versicherungszeit vorweisen kann.
Dazu muss er im Laufe des Jahres vor Eintritt der Arbeitslosigkeit und dem Bezug von Arbeitslosengeld I zumindest für kurze Zeit rentenversicherungs-pflichtig gewesen sein.
Ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, erhält der Betroffene aber Arbeitslosengeld I, kann er einen Antrag auf Rentenversicherungs-Pflicht bei der Agentur für Arbeit oder bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. In diesem Fall werden die Rentenversicherungs-Beiträge ebenfalls übernommen.
Rentenminderung von 20 Prozent

 

 

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Berufsunfähigkeit

16.12.2016
Wie Makler den Mythos des sicheren Bürojobs entkräften Viele Menschen glauben, sie können nicht berufsunfähig werden, weil sie den ganzen Tag nur im Büro sitzen. Ein Fehlglaube. Welchen Risiken Schreibtischtäter ausgesetzt sind und wie Makler ihnen den Abschluss einer BU doch nahebringen können.

„Ich sitze doch den ganzen Tag nur am Schreibtisch. Wie soll ich da berufsunfähig werden?“ So oder so ähnlich hat wohl jeder Makler schon mal einen Kunden auf den Vorschlag reagieren hören, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Der Irrglaube hält sich hartnäckig. Laut einer aktuellen Analyse der Zurich ist Deutschland bei der Einkommensabsicherung im internationalen Vergleich Schlusslicht. Nur 17 Prozent der Bundesbürger haben eine BU-Versicherung abgeschlossen.

Ein Grund dafür: Über die Hälfte der Befragten glaubt, dass ihr Risiko, berufsunfähig zu werden, unter 20 Prozent liegt. Dabei zeigen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung, dass dieser Wert für Frauen eher bei 35 Prozent, bei Männern bei rund 39 Prozent liegt. Woran liegt das aber, dass viele Bürojobber ihr Risiko so falsch einschätzen? „Viele Menschen stellen sich unter Berufsunfähigkeit dieses ‚Kopf-unter-dem-Arm tragen‘ vor“, sagt Versicherungsmakler Sven Hennig. Sie glauben, dass sie in ihrem Beruf immer noch etwas tun können.

Unfälle sind nicht Hauptursache von BU-Fällen „Im Büro kann man beispielsweise auch im Rollstuhl tätig sein, als Fliesenleger hingegen nicht. Oder es können Programme unterstützen, sodass man auch eingeschränkt am Computer weiterarbeiten kann“, sagt auch Bernhard Rapp, stellvertretender Niederlassungsleiter der Canada Life Deutschland. Auch der Glaube, dass externe Faktoren eine Hauptursache für eine BU sein können, spielt hier mit rein. „Dazu zählen zum Beispiel Unfälle“, sagt Klaus-Peter Klapper, Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing der Stuttgarter. „Die auf einen Unfall zurückzuführenden BU-Fälle liegen je nach Statistik aber nur bei 3 bis 10 Prozent.“

 

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Kosten für die Beisetzung werden meist unterschätzt

Ein anständiges Begräbnis kostet eine Menge Geld. Die meisten Deutschen unterschätzen den Finanzbedarf und haben für diesen Fall nicht vorgesorgt, ermittelte die LV 1871 München. Die einfache Lösung dafür kann eine Sterbegeld-versicherung sein, sie wird künftig sogar immer wichtiger.

Rund 40 Prozent der Deutschen unterschätzen die Kosten für eine Beerdigung. Das zeigt eine Umfrage des Umfrageinstituts  TNS-Emnid GmbH & Co. KG im Auftrag der LV 1871 Lebensversicherung von 1871 a. G. München 

Eine Trauerfeier mit Freunden und Verwandten und eine Bestattung auf dem Friedhof der Wahl – das gehört für zwei Drittel der Deutschen zu einem würdevollen Begräbnis, so die LV1871. Interessant sei, dass bis zum Alter von 30 Jahren den Menschen vor allem die Trauerfeier am Herzen liegt. Ab 60 Jahren trete der Ort der letzten Ruhe in den Vordergrund. Die Wahl zwischen Sarg oder Urne sowie die Grabpflege durch einen Friedhofsgärtner seien dabei eher zweitrangig. Nur ein Anteil von drei Prozent der Deutschen habe keine konkreten Vorstellungen. 

Klare Vorstellung, aber keine Vorsorge

Trotz klarer Wünsche haben fast zwei Drittel der Bundesbürger nicht fürs Begräbnis vorgesorgt, so die Ergebnisse der Umfrage. Erst ab einem Alter von 50 Jahren würden sie sich mit der finanziellen Seite eines Begräbnisses beschäftigen. Dann ist das Sterbegeld die erste Wahl, so die LV1871. Ab 60 Jahren legen die Menschen vor allem Bargeld zurück. „Dabei kann das Sterbegeld bei uns bis zum Alter von 90 Jahren abgeschlossen werden, und das ohne Gesundheitsprüfung“,Je nach Eintrittsalter ist die Versicherungsleistung im Todesfall gestaffelt. So erhält ein 60-Jähriger bereits nach einem Jahr volle Leistung. Bei Unfalltod entfallen Wartezeit und Staffelung ganz; die Leistung fällt doppelt so hoch aus. 

 

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Versicherungsmakler bauen Vorsprung bei Gewerbekunden aus

Seit Jahren gibt es ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen dem Makler- und dem Ausschließlichkeitsvertrieb um die Vorherrschaft im Gewerbekundenmarkt. In diesem Jahr weisen Versicherungsmakler erstmalig einen deutlichen Vorsprung vor den gebundenen Vertretern aus.

Der aktuellen Studie „Gewerbekundenmonitor Assekuranz 2016“ des internationalen Marktforschungs- und Beratungsinstituts Yougov zufolge werden aktuell 45 Prozent aller Neuabschlüsse über den Versicherungsmakler abgeschlossen, „nur“ 38 Prozent über den Vertreter. Neuabschlüsse über andere Vertriebswege wie Geschäftsstelle (7 Prozent), Bank (4 Prozent) und direkte Vertriebswege (jeweils 1 Prozent) sind nach wie vor die Ausnahme.

Makler führen in der generellen Akzeptanz

Aber nicht nur bei Neuabschlüssen, auch bei der Gesamtbetrachtung liegen die Makler vorn. Auf die Frage, über welche Vertriebswege ihr Unternehmen im Allgemeinen Versicherungen abschließt, nennen 46 Prozent aller befragten Gewerbekunden den Versicherungsmakler, 45 Prozent den Vertreter. Damit weisen Makler zum ersten Mal seit Beginn der Untersuchung im Jahr 2004 einen Vorsprung auf den Ausschließlichkeitsvertrieb auf. In größeren Unternehmen hatten Makler ohnehin stets dominiert, inzwischen liegen sie aber selbst bei Unternehmen mit sechs bis zehn Mitarbeitern vor den Vertretern. Lediglich in den Kleinstunternehmen (bis fünf Mitarbeiter) sind Ausschließlichkeitsvertreter noch führend (54 Prozent Vertreter gegenüber 37 Prozent Makler). „Trotz der zunehmenden Digitalisierung bestätigt sich erneut, dass der Gewerbekundenmarkt vorwiegend auf persönlichen Beziehungen beruht. Fast alle Gewerbekunden werden von Vertretern, Maklern oder Bankberatern persönlich betreut“, sagt Christoph Müller, Senior Consultant Reports bei Yougov.

Interesse an Internet-Services steigt weiter

Dennoch findet die Digitalisierung auch in der Gewerbebranche Einzug. „Die Studienergebnisse zeigen, dass sich ganz allmählich ein merkliches Interesse entwickelt, nützliche Informationen und Services über das Internet in Anspruch zu nehmen“, so Müller. Etwa jedem zweiten Gewerbekunden (44 Prozent) ist der Abruf von Informationen im Netz daher wichtig. Im Vergleich zu 2014 bedeutet dies einen Anstieg um elf Prozentpunkte, nachdem über viele Jahre hinweg weitgehend Desinteresse herrschte. „Offensichtlich führen die anhaltend geführten Diskussionen um die Digitalisierung auch bei einigen Gewerbekunden zum Abbau von Vorbehalten“, sagt Müller.
Folgende Gewerbekundenversicherer wurden in der aktuellen Studie untersucht: AachenMünchener, Allianz, Alte Leipziger, ARAG, AXA, Basler, Concordia, D.A.S., Ergo, Euler Hermes, Generali, Gothaer, HDI, Helvetia, HUK-Coburg, Kravag, LVM, Nürnberger, Provinzial, R+V, Roland, Signal Iduna, SV SparkassenVersicherung, Versicherungskammer Bayern, VGH, VHV, Württembergische, Zurich.

Quelle: Das Investment

So (un)zufrieden sind Firmenkunden mit der Schadenregulierung

8.12.2016 – Nur die wenigsten Gewerbekunden sind insgesamt wie auch in Sachen Schadenregulierung mit ihrem Versicherer nicht zufrieden, wie der „Gewerbekundenmonitor Assekuranz 2016“ von Yougov zeigt. Der Vertriebskanal Makler hat seinen Aufwärtstrend fortgesetzt und liegt erstmals vor den Vertretern.

Die Gesamtzufriedenheit von Firmenkunden mit ihrer Versicherungs-Gesellschaft liegt weiter auf sehr hohem Niveau. Dies zeigt der „Gewerbekundenmonitor Assekuranz 2016“, für den die Yougov Deutschland AG zwischen Mai und September 2016 über 1.500 Versicherungsentscheider aus Unternehmen mit bis zu 100 Mitarbeitern nach der Cati-Methode befragt hat.

Aktuell gaben 51 Prozent der Befragten ein „ausgezeichnetes“ oder „sehr gutes“ Urteil ab, zwei Prozentpunkte mehr als im Vorjahr. Damit wurde der Bestwert aus dem Jahr 2014 in der 13-jährigen Geschichte der Untersuchung egalisiert.

Auf der anderen Seite ist der Anteil der „mittelmäßigen“ und „schlechten“ Bewertungen mit sechs Prozent auf den niedrigsten Wert seit Beginn der Studie gesunken.

 

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Was sich 2017 für Versicherungskunden ändert

05.12.2016. Garantiezins, Steuern, Förderung der Altersvorsorge und mehr: Das nächste Jahr bringt wieder zahlreiche Neuerungen. Nachfolgend gibt es einen Überblick.

Niedrigerer Garantiezins

Ab Januar gilt für klassische Lebensversicherungen ein neuer Höchstrechnungszins – auch Garantiezins genannt. Er sinkt von derzeit 1,25 auf 0,9 Prozent und ist der Zinssatz, den die Versicherer ihren Versicherungskunden maximal auf den Sparanteil zusagen dürfen. Der Sparanteil entspricht dem Versicherungsbeitrag – abzüglich der Kosten für Vertrieb, Verwaltung und Risikoschutz. Der neue Garantiezins gilt für alle Verträge, die ab dem 1. Januar 2017 abgeschlossen werden. Für Bestandskunden ändert sich hingegen nichts, sie erhalten die garantierten Leistungen ihres bestehenden Vertrages. Der Gesamtertrag einer Lebensversicherung besteht nicht nur aus dem Garantiezins. Dazu kommen noch die jährlich gut geschriebene Überschussbeteiligung sowie ein etwaiger Schlussüberschuss. Garantiezins und jährliche Überschussbeteiligung werden auch als laufende Verzinsung bezeichnet.

Neue Steuerregeln für Lebensversicherungen

Ab nächstem Jahr greifen bei Einmalauszahlungen neue Steuerregeln. Kunden, die nach 2004 eine Kapitallebens- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht abgeschlossen haben, müssen die Differenz zwischen Versicherungsleistung und eingezahlten Beiträgen zur Hälfte mit ihrem individuellen Tarif versteuern. Voraussetzung dafür ist, dass sie zum Zeitpunkt der Auszahlung das 60. Lebensjahr vollendet haben und der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestand. Letztere Bedingung ist erstmals erfüllt, so dass die 2004 beschlossene Regeländerung nun erstmals wirksam wird. Davon unberührt bleiben Einmalauszahlungen aus Versicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Sie sind weiterhin steuerfrei. Ferner gelten für Rentenzahlungen abweichende Regeln: Sie werden unverändert mit dem Ertragsanteil versteuert, der vom Alter des Versicherten abhängt. Bei einem Versicherungskunden, der mit 60 Jahren erstmals eine Rente erhält, beträgt der Ertragsanteil beispielsweise 22 Prozent. Er gilt für die gesamte Dauer des Rentenbezugs.

Einheitliches Produktinformationsblatt für Riester- und Basis-Produkte

2017 kommt ein einheitliches Produktinformationsblatt für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte. Es enthält auf zwei Seiten die wichtigsten Angaben zu den Produkteigenschaften von Riester- oder Basisrenten. Dazu gehören neben dem Chance-Risiko-Profil die Höhe der Effektivkosten, die erwartete Ablaufleistung beziehungsweise Rentenhöhe sowie die Kosten bei vorzeitiger Vertragsauflösung oder Anbieterwechsel. Das Produktinformationsblatt erlaubt damit einen Vergleich verschiedener Produkte, bei Riester beispielsweise von Versicherungen, Fonds, Banksparplänen oder Wohnriester. Es wird den Versicherungskunden vor Vertragsabschluss ausgehändigt und auf Basis ihrer Angaben individuell erstellt. Zusätzlich müssen die Unternehmen allgemeine Musterinformationsblätter veröffentlichen, die einen Modellkunden zugrunde legen.

Höhere Förderung für die betriebliche Altersvorsorge

Im nächsten Jahr werden turnusmäßig wichtige Rechengrößen in der Sozialversicherung angepasst. So steigt etwa die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung (BBG) nach aktuellem Stand im Westen von 74.400 auf 76.200 Euro und im Osten von 64.800 auf 68.400 Euro. Damit erhöht sich gleichzeitig der Teil des Gehalts, den der Arbeitgeber steuer- und abgabenfrei in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds investieren kann. Der geförderte Höchstbetrag klettert von 2.976 auf 3.048 Euro pro Jahr und entspricht deutschlandweit vier Prozent der BBG West. Steuerfrei sind zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen weitere 1.800 Euro jährlich möglich.

Höhere Förderung für die Basis-Rente

Inhaber einer Basis-Rente („Rürup-Rente“) können 2017 erneut einen größeren Teil ihrer Beiträge als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend machen. Zum einen steigt der steuerliche Höchstbetrag zur Rürup-Rente, der an den Maximalbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung/West gekoppelt ist, von 22.767 auf 23.362 Euro. Gleichzeitig wächst der prozentuale Anteil, den das Finanzamt von den eingezahlten Beiträgen berücksichtigt, von 82 auf 84 Prozent. Somit sind 2017 maximal 19.624 Euro als Sonderausgaben abzugsfähig, aktuell sind es 18.669 Euro. Für Ehegatten verdoppeln sich diese Beträge.

Höhere Beitragsbemessungsgrenze und GKV-Versicherungspflichtgrenze

Angestellte können 2017 erst ab einem Jahreseinkommen von 57.600 Euro von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln. Bislang liegt die Versicherungspflichtgrenze bei brutto 56.250 Euro. Gleichzeitig steigt 2017 die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung. Künftig werden jährlich 52.200 Euro (4350 Euro pro Monat) für die Berechnung der Beiträge herangezogen, aktuell sind es 50.850 Euro.

 Neue Pflegestufen und Beitragssätze in der Pflegeversicherung

2017 tritt eine umfangreiche Pflegereform in Kraft. Statt drei Pflegestufen gibt es künftig fünf Pflegegrade – verbunden mit einem neuen Bewertungsverfahren. Dieses greift jedoch nur bei neuen Fällen. Bereits pflegebedürftige Versicherte genießen Bestandsschutz und erhalten gegenüber ihrer bisherigen Pflegestufe einen mindestens um eine Ebene höheren Pflegegrad. Mit der Neuordnung steigt zugleich das maximale Pflegegeld: in der ambulanten Pflege von monatlich 728 Euro (Pflegestufe 3) auf 901 Euro (Pflegegrad 5); bei vollstationärer Versorgung von 1.995 Euro (für Härtefälle in der Pflegestufe 3) auf 2.005 Euro (Pflegegrad 5). Um die Mehrleistungen finanzieren zu können, steigen die Beiträge. Für gesetzlich Versicherte klettert der Beitragssatz von 2,35 auf 2,55 Prozent (bei Kinderlosen von 2,6 auf 2,8 Prozent), gleichzeitig geht die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 4.237,50 auf 4.350 Euro nach oben. In der privaten Pflegeversicherung, die nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktioniert, richten sich die Beiträge unter anderem nach dem Lebensalter und dem Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns. Der durchschnittliche Beitrag für Angestellte liegt 2017 bei rund 37 Euro.

Quelle: GDV.de

Pflegeversicherung - Was hat sich getan und was müssen Sie künftig tun?

Pflegeversicherung

Was sich getan und was müssen Sie künftig tun?

Immer mehr Bundesbürger sorgen sich darum, wie sie im Alter gepflegt werden möchten und wie das ganze finanziert sein soll.
Kein anderes Versicherungsthema ist aktuell so präsent in den Köpfen der Kunden wie dieses.

Und doch steht die Assekuranz vor vielen Fragen und Unsicherheiten, gerade wenn es um die Zukunft der Pflegeversicherung geht.

Denn zum 1.1.2016 trat das zweite Pflegestärkungsgesetz in Kraft, welches in erster Linie dafür sorgt, dass – durch eine Aufteilung in fünf Pflegegrade – sowohl körperlich als auch kognitiv eingeschränkte Personen den gleichen Anspruch auf Pflege haben. Die Änderung auf fünf Pflegegrade wird erst zum 1.1.2017 wirksam, dennoch gilt das Jahr 2016 als Vorbereitung und bringt bereits viele Neuregelungen mit sich.

 

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Drohnen im Privateinsatz

Können Sie sich noch an die ZDF-Serie Patrik Pacard von 1984 erinnern, in der der Titelheld regelmäßig seinen  Modellhubschrauber (bestückt mit einer VHS-Videokamera) flog und Luftaufnahmen eines norwegischen Fjordes machte?
Falls nicht, finden Sie sicher auf YouTube eine Folge. Jahrzehntelang war es im Grunde nur Modellbau“verrückten“ möglich, so etwas zu machen. Dazu war handwerkliches Talent beim Bau, ausreichendes „Spielgeld“ und Geschick beim Fliegen nötig. Heute bekommen Sie einen kleinen Hubschrauber im Spielwarenhandel schon für 20 Euro. Für wenige hundert Euro mehr bekommt
man einen Quadcopter mit installierter Kamera, den Sie auch via App über Ihr Smartphone steuern können.

Spaß für Alt und Jung

Preiswert und leicht zu steuern, erfüllen sich da nicht wenige einen langgehegten Jugendtraum, wobei sich begeisterte „Piloten“ in allen Altersgruppen finden lassen. Landläufig als Drohnen bezeichnet, erfreuen sich diese kleinen Fluggeräte stetiger Beliebtheit – die weiter fallenden Preise tun ihr übriges zu einer immer weiteren Verbreitung dieser Freizeitgeräte.
Über behördliche Regelungen und Auflagen oder gar mögliche Versicherungsprobleme denken da die wenigsten nach, wenn
Sie ihre Drohne zum ersten Mal abheben lassen. Das ändert sich spätestens dann, wenn das Fluggerät auf ein Nachbarsauto
knallt oder unauffindbar in einem Maisfeld abstürzt. In Kundengesprächen, die auf solche Vorkommnisse folgen, fallen dann die Wörter „hätte“ und „wenn“ sehr häufig. Damit Sie keine bösen Überraschung erleben, möchten wir in dieser Broschüre gerne auf die wichtigsten Punkte eingehen, die Sie beachten müssen.

 

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Grundsicherungs-Freibetrag kommt für jede private Vorsorge

Die Garantiezinsen in Lebensversicherungsprodukten werden für künftige Verträge ab dem 01.01.2017 auf 0,9 % nach unten korrigiert. Welche Folgen hat das für Sie?

5.12.2016 – Das Bundeskabinett wird sich voraussichtlich Mitte kommender Woche mit dem Entwurf zum Betriebsrenten-Stärkungsgesetz abschließend befassen, so dass das Gesetz dann im nächsten Jahr in die parlamentarischen Beratungen gehen kann. Bisher kaum Beachtung fand, welche Reichweite eigentlich die angedachten Freibeträge in der Grundsicherung haben. Bislang standen die betriebliche Altersversorgung und die Riester-Rente im Fokus. Die Freibeträge gelten aber auch für ungeförderte private Lebensversicherungen. Einen entsprechenden Bericht der Bild-Zeitung bestätigte die Bundesregierung. Die Versicherungswirtschaft spricht von einem wichtigen Signal.

Anfang November hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen aktuellen Referentenentwurf zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrenten-Stärkungsgesetz) veröffentlicht, der zusammen mit dem Bundesfinanzministerium (BMF) erarbeitet wurde (VersicherungsJournal 7.11.2016).

Nach bisherigem Informationsstand werden die angedachten Freibeträge bei der Anrechnung auf die Grundsicherung nur für die betriebliche Altersversorgung (bAV) und die Riester-Rente gelten. Am Freitag berichtete die Bild-Zeitung, dass die Freibeträge auch für Privat-Renten gelten. Das BMAS bestätigte den Bericht des Boulevard-Blatts gegenüber dem VersicherungsJournal.

Altersvorsorge aus eigenen Mitteln wird bei der Grundsicherung anerkannt

Ein Ministeriumssprecher erklärte auf Nachfrage, Freibeträge in der Grundsicherung seien tatsächlich für alle Zusatzrenten vorgesehen, sofern sie mit freiwilligen Mitteln aufgebaut worden seien und lebenslange Leistungen/Renten vorsähen. Dazu könnten auch ungeförderte Lebensversicherungs-Verträge zählen.

Eine Nichtanrechnung nur von Betriebs- und Riester-Rente wäre unter Gleichbehandlungs-Gesichtspunkten nicht möglich, erläuterte der Sprecher. Die Bild-Zeitung zitierte den CDU-Sozialexperten Peter Weiß mit den Worten: „Das ist eine Revolution im deutschen Sozialrecht. Zum ersten Mal werden Zusatzrenten nicht mit der Grundsicherung verrechnet.“

GDV: Freibeträge können Ängste vor vergeblicher Vorsorge beseitigen

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) ist in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes voll des Lobes für die Absicht, Freibeträge bei der Grundsicherung einzuführen. Damit zeichne sich eine deutliche Verbesserung gegenüber dem Status quo ab. Die Regierung sende das richtige Signal, dass sich eigene Vorsorge auch wirklich lohne.

Die künftigen Freibeträge für Rentenleistungen aus der ergänzenden Altersvorsorge sendeten das richtige Signal. Dabei stünden nicht nur Geringverdiener im Fokus, sondern auch der Teil der Bevölkerung, „der auch nur glaubt, künftig auf Grundsicherung angewiesen zu sein, obwohl dies mit größter Wahrscheinlichkeit gar nicht erwartet wird“.

Die Beschränkung auf die freiwillige Vorsorge sei auch sachgerecht, da nur in diesem Fall ein Anreizproblem bestehe, welches durch die Freibeträge gelöst werde. Auch die grundsätzliche Eingrenzung auf Leibrenten sei sinnvoll, da nur sie ein verlässliches lebenslanges Einkommen im Alter böten.

Das Bundeskabinett, das diese Woche wegen des CDU-Bundesparteitags erst am Freitag tagt, dürfte sich dann am Mittwoch darauf mit dem Gesetzentwurf zum Betriebsrenten-Stärkungsgesetz befassen. Zuvor hatten das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den Referentenentwurf bei den Verbänden zur Diskussion gestellt.

Quelle: Versicherungsjournal

Senkung des Garantiezinses auf 0,9 % ab 01.01.2017

Die Garantiezinsen in Lebensversicherungsprodukten werden für künftige Verträge ab dem 01.01.2017 auf 0,9 % nach unten korrigiert. Welche Folgen hat das für Sie?

Was ist der Garantiezins?

Der Garantiezins gilt bei klassischen Lebensversicherungsprodukten, wie Kapitallebens- oder Rentenversicherungen, also nicht für Fondspolicen. Es handelt sich um den Zinssatz auf das Deckungskapital, den Versicherungsunternehmen ihren Kunden maximal für die komplette Vertragslaufzeit garantieren dürfen. Die Reduzierung dieses Zinssatzes ist gesetzlich vorgeschrieben und soll Versicherer daran hindern, zu hohe Zinszusagen zu geben, die sie dann vielleicht auf Dauer nicht einhalten können.

Welche Verträge sind von der Senkung betroffen?

Laufende Verträge sind nicht betroffen. Der niedrigere Zins gilt nur für Verträge, die ab 2017 geschlossen werden. Für diese aber auf Dauer. Erholt sich das Zinsniveau nachhaltig, wird auch der Garantiezins irgendwann wieder angehoben werden. Das gilt dann aber auch erst wieder für Neuverträge ab dem Zeitpunkt der Erhöhung.

 

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Mehr als 120 Liter Regen pro Quadratmeter...!

Braunsbach – kein Begriff steht derzeit so für die zerstörerische Macht der Naturgewalten, wie der Name dieser kleinen 2.500-Seelen-Gemeinde in Baden-Württemberg.
Das Tief „Elvira“ bescherte der Region schwere Unwetter mit Niederschlägen von gut 120 Litern pro Quadratmeter. So viel Wasser konnten die umliegenden Gewässer nicht mehr fassen, so dass es zu Überflutungen kam. Wasser, Schlamm und Geröll verwüsteten ganze Ortschaften. Alleine die Schäden an Wohn- und Geschäftsgebäuden schätzt der ehemalige Monopolversicherer des Landes Baden-Württemberg auf einen zweistelligen Millionenbetrag. Dank einer Vielzahl von Videos – z.B. auf Youtube – wird diese Umweltkatastrophe wohl für alle Zeit dokumentiert bleiben. Ereignisse wie dieses zeigen uns auf sehr drastische Art und Weise immer wieder auf, wie notwendig ein Schutz gegen Elementargefahren inzwischen doch geworden ist. Egal, ob Wohn- oder Geschäftshaus, Hausrat oder Geschäftseinrichtung:
Überschwemmungen verursachen keine kleinen Schäden. Alleine die Aufräum- und Trocknungskosten,die solche Schadensfälle für gewöhnlich nach sich ziehen, sind gewaltig.

 

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Die (un)profitabelsten Wohngebäudeversicherer

30.11.2016 – Nur 19 der 50 größten Anbieter in der verbundenen Wohngebäudeversicherung erzielten im vergangenen Jahr eine kombinierte Schaden-Kosten-Quote von unter 100 Prozent, wie der jüngst erschienene Branchenmonitor 2013-2015: Wohngebäudeversicherung zeigt. Auf den besten Wert kam die WGV, auf den schlechtesten die Öffentliche Braunschweig.

Auch wenn viele Wohngebäudeversicherer seit geraumer Zeit Sanierungsmaßnahmen fahren (VersicherungsJournal 21.11.2016, 3.6.2016), so kommt der Versicherungszweig versicherungstechnisch dennoch nicht aus den roten Zahlen. In den vergangenen zehn Jahren gelang es der Branche nach Daten desGesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) nicht ein einziges Mal, eine Combined Ratio von unter 100 Prozent zu erzielen. Am schlechtesten lief es in den Jahren 2007 und 2011 mit kombinierten Schaden-Kosten-Quoten von jeweils weit über 130 Prozent. Dagegen war der Verlust in den vergangenen beiden Jahren mit unter zwei Cent pro Beitrags-Euro vergleichsweise klein.

 

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Roland Prozessfinanzierung für geschädigte Spediteure

KARTELLSCHADENSERSATZKLAGEN OHNE KOSTENRISIKO

Kartelle sind in Deutschland und Europa verboten; untersagt sind insbesondere Absprachen zu Preisen, zu Angeboten und Angebotsverknappung, zu Lieferverweigerungen und zur Marktaufteilung. KURZ: Alle zwischen konkurrierenden Unternehmen abgestimmten Vereinbarungen und Verhaltensweisen, die eine Einschränkung, Verfälschung oder gar Verhinderung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, verstoßen gegen das Kartellverbot.
Unternehmen, dessen Lieferanten an einem Kartell teilgenommen haben, können erhebliche Schadensersatzansprüche zustehen. Dennoch sehen kartellgeschädigte Unternehmen oftmals von der Verfolgung ihrer potentiellen Ansprüche ab, da Nachweis und Quantifizierung des Schadens komplex, die Anspruchsdurchsetzung oft langwierig und die gerichtliche Auseinandersetzung belastend für die laufenden Geschäftsbeziehungen sind.
Eine pflichtgemäße Geschäftsführung erfordert jedoch die Prüfung, Geltendmachung und Durchsetzung dieser  Kartellschadensersatzansprüche.
Kartellverstöße sind keine Kavaliersdelikte! Mit ROLAND ProzessFinanz kommen Sie ohne eigenes Kostenrisiko Ihren Pflichten als Unternehmensführung nach und wahren für Ihre Firma die Chancen auf Schadensersatz.

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Wo die Autoversicherung teurer wird

1.9.2016 – Der GDV hat mit der Veröffentlichung der aktuellen Regionalstatistik bekannt gegeben, welche regionalen Tarifumstellungen auf die Autofahrer zukommen. Insgesamt gibt es demnach für den Großteil der Bezirke keine Veränderungen. In der Kfz-Haftpflicht hat Offenbach am Main die höchste Schadenbilanz, in Voll- und Teilkasko der bayerische Zulassungsbezirk Ostallgäu.

Gestern hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) – wie jedes Jahr im Spätsommer – seine neue Regionalklassenstatistik veröffentlicht.

Regionalklassen-Einteilung

Quelle: GDV

Ein unabhängiger Treuhänder überprüft jedes Jahr die Schadenverläufe der regionalen Zulassungsbezirke. Auf dieser Basis wird eine Neueinstufung in die Regionalklassen vorgenommen, die für die Versicherungs-Unternehmen unverbindlich ist und ab sofort für Neuverträge und für bestehende Verträge zur Hauptfälligkeit angewendet werden kann. In der Regel ist dies der 1. Januar 2017, so der GDV.
Die Regionalklassen werden unter anderem beeinflusst vom Fahrverhalten der Autofahrer, von der Anzahl der zugelassenen Fahrzeuge und den örtlichen Straßenverhältnissen.
In Kasko werden darüber hinaus örtliche Besonderheiten (wie etwa Diebstahlhäufigkeit, Sturm- und Hagelschäden oder Anzahl der Wildunfälle) berücksichtigt. Zwölf Regionalklassen gibt es für die Kfz-Haftpflicht, 16 für die Teilkasko- und neun für die Vollkaskoversicherung.

Für zwei Drittel bleibt in Kfz-Haftpflicht alles beim Alten

2017 gibt es wie in den Vorjahren nach GDV Angaben nur vergleichsweise wenige Umstufungen. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung bleibt die Regionalklassen-Einstufung für fast drei Viertel (2016: knapp zwei Drittel) der Autofahrer unverändert. Ein knappes Sechstel wird in eine bessere Regionalklasse eingestuft, das verbleibende knappe Achtel in eine schlechtere.

Insgesamt werden elf (neun) der 415 Zulassungsbezirke um mehr als eine Klasse umgestuft. Um jeweils zwei Klassen besser eingestuft wurden die drei bayerischen Kreise Dillingen/Donau (künftig Klasse sieben), Neustadt/Aisch-Bad Winsheim (Klasse vier) und Schweinfurt (Stadt) (Klasse zehn). Gleiches gilt auch für den rheinland-pfälzischen Kreis Zweibrücken (Klasse sechs) sowie die thüringischen Kreise Hildburghausen (Klasse drei) und Weimar (Stadt) (Klasse vier).

Jeweils zwei Klassen schlechter fällt die Einstufung aus für die beiden bayerischen Kreise Ansbach (Stadt) (künftig Klasse neun) und Bamberg (Stadt) (Klasse sechs), den nordrhein-westfälischen Kreis Gütersloh (Klasse fünf) sowie die beiden niedersächsischen Kreise Cloppenburg (Klasse fünf) und Wolfsburg (Klasse sieben). Letztgenannte Stadt war bereits für dieses Jahr um zwei Klassen schlechter eingestuft worden (VersicherungsJournal 4.9.2015).

Angeführt von Ludwigslust-Parchim in Mecklenburg-Vorpommern sind 62 (2016: 60) Bezirke in die niedrigste Regionalklasse eins eingestuft, darunter auch Schwerin, die Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern. 15 (19) Bezirke sind in die höchste Klasse zwölf eingestuft, wobei Offenbach am Main die schlechteste Schadenbilanz aufweist. In Klasse zwölf sind nach den GDV-Daten auch die vier Landeshauptstädte Hamburg, Berlin, Wiesbaden und München eingestuft.

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Studie: Deutsche sichern ihr Einkommen nicht ab

Bei der Einkommensabsicherung liegt Deutschland im internationalen Vergleich auf dem letzten Platz: Nur 17 Prozent haben eine Versicherung gegen den finanziellen Ausfall aufgrund von Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit abgeschlossen.

Im Vergleich dazu verfügen beispielsweise über 60 Prozent der Bürger in Hongkong oder Malaysia als Spitzenreiter der Umfrage über eine entsprechende Police – ein Spitzenwert in der Umfrage. „Mögliche Ursachen für die schlechte Vorsorge in Deutschland sind das Vertrauen in die staatliche Absicherung, große Informationslücken über Versicherungsangebote sowie die falsche Annahme, dass eine entsprechende Vorsorge teuer sei“, so Jawed Barna, Vorstand für das Ressort Lebensversicherung der Zurich Gruppe Deutschland.

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In diesen Städten ist das Einbruchsrisiko am höchsten

7.6.2016 – Berlin war auch im vergangenen Jahr nach absoluten Zahlen die Hauptstadt der Einbrecher, in Relation zur Einwohnerzahl liegt Bremerhaven eindeutig vorn. In den Städten mit über 500.000 Einwohnern zeigt sich überwiegend ein überproportional hohes Wohnungseinbruchsrisiko, wie aus der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS 2015) hervorgeht.

Wohnungseinbrüche werden für die deutschen Hausratversicherer nach Daten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) immer teurer. 2015 hatten diese zum achten Mal in Folge mehr an Versicherungsleistungen zu erbringen als im Jahr davor. Mit 530 Millionen Euro (plus acht Prozent) wurde sogar erstmals die 500-Millionen-Euro-Marke durchbrochen. Seit 2007 hat sich die Summe beinahe verdoppelt (VersicherungsJournal 13.5.2016). Kräftig zugenommen hat laut der aktuellen Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS 2015) auch die Zahl der Wohnungseinbrüche. Deutschlandweit wurden im vergangenen Jahr 167.136 solcher Delikte polizeilich erfasst, das sind annähernd zehn Prozent mehr als im Jahr zuvor. Dies entspricht einer Einbruchsrate von 206 (Vorjahr: 188) pro 100.000 Einwohner (VersicherungsJournal 25.5.2016).

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Quelle: VersicherungsJournal.de 7.6.2016

Gefahrguttransporter – Wenn Saboteure die Umwelt gefährden

6.6.2016 – Kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporter dürfen nur dann über einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum unbewacht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, wenn geeignete Sicherungsmaßnahmen auch gegen Sabotageakte ergriffen worden sind. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt mit Urteil vom 9. Mai 2016 entschieden (4 K 696/15.NW).

Die Fahrer von zwei als solche gekennzeichneten Gefahrguttransporter hatten ihre Fahrzeuge im Juli 2013 abends in öffentlichem Verkehrsraum abgestellt.

Nicht verantwortlich?

Unbekannte Personen machten sich nachts an den unbewachten Fahrzeugen sowie einem weiteren, in der Nähe geparkten, ebenfalls nicht bewachten Tanklastzug eines anderen Unternehmens zu schaffen und öffneten deren Ablassventile. Dadurch liefen etliche tausend Liter wassergefährliche Flüssigkeiten aus den Tanks aus.

Als der Sabotageakt am anderen Morgen entdeckt wurde, mussten umfangreiche Arbeiten zur Sanierung des Bodens und der Kanalisation durchgeführt werden, um eine Kontamination des Grundwassers zu vermeiden.

Die dadurch entstandenen Kosten in Höhe von mehr als 87.000 Euro machte die Gemeinde ausschließlich gegenüber dem Halter der beiden erstgenannten Gefahrguttransporter geltend.

Der setzte sich gegen den Gebührenbescheid mit dem Argument zur Wehr, dass er den Sabotageakt nicht zu verantworten habe. Wenn die Gemeinde von einer Halterhaftung ausgehe, sei es im Übrigen nicht nachzuvollziehen, dass man nur ihn und nicht anteilig auch den Halter des dritten Gefahrguttransporters zur Kasse bitte.

Dieser Argumentation wollten sich die Richter des Neustadter Verwaltungsgerichts jedoch nicht anschließen. Sie wiesen die Klage wegen des Gebührenbescheides der Gemeinde als unbegründet zurück.

Verletzung der Überwachungspflichten

Das Gericht zeigte sich davon überzeugt, dass der Sabotageakt nur deswegen möglich gewesen war, weil die Klägerin ihren Überwachungspflichten in nicht ausreichendem Maße nachgekommen ist.

Denn kennzeichnungspflichtige Gefahrguttransporter wie die der Klägerin dürften nach den einschlägigen Transportvorschriften nur dann über einen nicht nur kurzfristigen Zeitraum unbewacht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden, wenn geeignete Sicherungsmaßnahmen gerade auch gegen Sabotageakte ergriffen worden seien.

Davon könne in dem entschiedenen Fall jedoch nicht ausgegangen werden. Denn die Ablassventile der Tanklastwagen seien lediglich mit einem relativ leicht zu öffnenden Vierkantschloss gesichert gewesen. Als Beförderin von Gefahrgut hafte die Klägerin daher auch für Kosten, welche zur Beseitigung der durch eine Pflichtverletzung verursachten Umweltgefahren entstanden seien.

Die Richter hielten es im Übrigen für nicht zu beanstanden, dass nur die Klägerin als Gesamtschuldnerin von der Gemeinde in Anspruch genommen worden ist. Bei dem Halter des anderen Gefahrguttransporters könne die Klägerin nämlich wegen dessen potenzieller Haftung gegebenenfalls anteilig Rückgriff nehme.

Für wen macht die Basisrente Sinn?

Obwohl sie bereits seit über zehn Jahren staatlich gefördert wird, bleibt die Basisrente mit unter zwei Millionen Verträgen deutlich hinter ihren Möglichkeiten in der privaten Altersvorsorge zurück. Dabei kann das Produkt bei guter Planung ganz vorzüglich funktionieren. Gastbeitrag von Frank Nobis, Institut für Vorsorge und Finanzplanung.

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Cash.online 2.6.2016

Wo die größten politischen Risiken lauern

Wo die größten politischen Risiken lauern

10.3.2016 – Investoren drohen in insgesamt 17 Ländern und Territorien „sehr hohe“ politische Risiken, wie die jüngst veröffentlichte „Weltkarte politischer Risiken 2016“ des Versicherungsmaklers Aon Risk Solutions zeigt. Größte Gefahrenquellen sind der niedrige Ölpreis und Terroristen, betroffen sind insbesondere der Nahe Osten und Afrika.

Der Versicherungsmakler Aon Risk Solutions hat gestern die aktuelle Version 2016 seiner Weltkarte der politischen Risiken für 162 Länder und Territorien veröffentlicht. Zur Risikoklassifizierung wird wie üblich eine sechsstufige Skala verwendet, die von „low“ („niedrig“) und „medium-low“ („mittel-niedrig“) über „medium“ („mittel“) und „medium-high“ („mittel-hoch“) bis zu „high“ („hoch“) und schließlich „very high“ („sehr hoch“) reicht.

Die Länderbewertungen sind nach Unternehmensangaben aus einer Kombination aus Analysen von Aon Risk Solutions und dem globalen Analyse- und Beratungsunternehmen Roubini Global Economics entstanden.

17 Länder in höchster Risikostufe

In insgesamt 17 Ländern gibt es laut der aktuellen Weltkarte ein „sehr hohes“ politisches Risiko. Dazu gehören Afghanistan, die Demokratische Republik Kongo, Eritrea, Guinea, Guinea Bissau, der Irak, der Jemen, Libyen, Nordkorea, Somalia, der Südsudan, der Sudan, Syrien, der Tschad, die Ukraine, Venezuela und die Zentralafrikanische Republik.

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In welchen Ländern die größten Terrorgefahren lauern

15.4.2016 – Das Risiko von Terroranschlägen ist 2015 laut der „Weltkarte der Terrorgefahren 2016“ von Aon Risk Solutions in 18 Ländern angestiegen, aber nur in 13 Ländern gesunken. In Deutschland ist die Gefahr nach wie vor „niedrig“. In den Nachbarländern Belgien und Frankreich herrscht ein „mittleres“ Risiko, in der Türkei und in Bosnien-Herzegowina sogar ein „hohes“ Risiko.

Der Versicherungsmakler Aon Risk Solutions hat gestern seine „Weltkarte der Terrorgefahren 2016“ veröffentlicht. Hierbei werden folgende drei Bereiche berücksichtigt: erstens Terrorismus und Sabotage, zweitens Streiks, innere Unruhen und böswillige Beschädigung sowie drittens Aufstand, Revolution, Rebellion, Meuterei, Staatsstreich, Krieg und Bürgerkrieg.

Aus den gewichteten Variablen ergibt sich den Angaben zufolge dann die Gesamtbewertung eines Landes, für die Aon auf eine fünfstufige Gefährdungs-Skala von „ernst“ über „hoch“, „mittel“ und „niedrig“ bis „vernachlässigbar“ zurückgreift.

 

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Zwingen Banken ihren Kunden Versicherungen auf?

16.04.2016, von Philipp Krohn, Berlin – Verbraucherschützer und Versicherungsvertreter greifen gemeinsam Kreditinstitute an. Ihre Kritik: Unfaire Beratung. Kunden bekämen etwa Lebensversicherungen aufgezwungen, wenn sie einen Kredit haben wollten.

Versicherungen werden über die verschiedensten Kanäle verkauft: im Internet, beim firmengebundenen Vertreter oder beim unabhängigen Makler, bei Honorarberatern oder in der Bank. Das Modell der „Bancassurance“, also der integrierten Bank mit eigenem Versicherungszweig, war zwar vor eineinhalb Jahrzehnten mal en vogue. Durchgesetzt hat es sich aber nicht, wie sich exemplarisch an der gescheiterten Übernahme der Dresdner Bank durch die Allianz zeigt. Zwar versuchen alle Versicherer eine potente Bank als Vertriebspartner zu gewinnen, weil sie auch in Bankfilialen Geschäft erzeugen können. Die Banken freuen sich in Zeiten sinkender Erträge über Provisionserlöse. Doch die Zahl der Partner ist begrenzt:

 

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Hausratversicherer leisteten 490 Millionen Euro für Wohnungseinbrüche

Einbruch-Report 2015

Hausratversicherer leisteten 490 Millionen Euro für Wohnungseinbrüche

Keine Entwarnung für Hausbesitzer und Mieter: Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist im vergangenen Jahr mit 150.000 versicherten Fällen im Vergleich zum Vorjahr unverändert hoch geblieben. Das geht aus dem Einbruch-Report 2015 hervor, den der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) am Mittwoch in Berlin vorgelegt hat. Die Hausratversicherer haben zusammen 490 Millionen Euro für die Schäden geleistet – 10 Millionen Euro mehr als im Vorjahr. Damit haben die Schäden in den vergangenen fünf Jahren um 35 Prozent zugenommen.

„Die Zahlen verdeutlichen, dass es in den letzten Jahren nicht gelungen ist, wirkungsvoll gegen Einbrecher vorzugehen“, erklärte Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung beim GDV.

Wie dramatisch die Folgen für die Opfer sind, zeigt der Einbruch-Report ebenfalls. Im Auftrag des GDV hat das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen eine Studie zu Wohnungseinbrüchen erstellt. Sie liefert zum einen Erkenntnisse darüber, wann, wo und zu welcher Uhrzeit am häufigsten eingebrochen wird: In der dunklen Jahreszeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr in Erdgeschosswohnungen und Einfamilienhäusern.

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Klatsche für Vergleichsportale

5.2.2016 – Online-Vergleichsportale empfehlen ihren Kunden die falschen Kfz-Tarife. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift Öko-Test. In keinem einzigen Fall konnten die kommerziellen Portale die Anforderungen des Musterkunden erfüllen oder sich gegen die Ideallösung eines unabhängigen Vergleichsrechners durchsetzen. Besonders die Filtereinstellungen stehen in der Kritik. Hier sehen die Tester sogar eine Falschberatung und verweisen auf die Klage des BVK gegen Check24.

In ihrer aktuellen Ausgabe 02/2016 hat die Zeitschrift Öko-Test Online-Vergleichsportale untersucht. Getestet wurden neben Vergleichsrechnern für Kredite und Stromtarife auch sechs Portale für Kfz-Versicherungen.

Unabhängiger Kfz-Rechner gegen kommerzielle Vergleichsportale

oeko-testAls Ausgangspunkt für die Untersuchung hat Öko-Test die Tarifempfehlung der Nafi GmbH genommen. Der als unabhängig geltende Nafi-Tarifrechner wird von dem Softwarehersteller werbefrei angeboten. Der Abschluss eines Versicherungsvertrages ist über ihn nicht möglich.

Gegenübergestellt wurden die Empfehlungen der als eingetragene Versicherungsvermittler agierenden Versicherungs-Vergleichsportale der Check24 Vergleichsportal GmbH, der Verivox GmbH, der Ino24 AG, der Geld.de GmbH und der Autoversicherung.de Vermittlungs-GmbH.

Der für den Test ausgewählte Musterkunde wollte für seinen Neuwagen eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abschließen und legte besonderen Wert auf eine 24-monatige Neuwertentschädigung. Das vollständige Profil des Musterkunden ist hier einzusehen. Ihm hatte Nafi drei Mal den Tarif „Classic Kasko Plus“ empfohlen.

In der Auswertung des Tests bildet die Verbraucherzeitschrift jeweils die obersten drei Empfehlungen ab, die die Vergleichsportale dem Musterkunden geliefert haben. Bei Nafi landete das Angebot der Huk24 AG auf dem ersten Rang. Auf Platz zwei und drei folgten die Huk-Coburg-Allgemeine Versicherungs AG und die Bruderhilfe Sachversicherung AG.

Ansprüche des Musterkunden werden nicht erfüllt

Die übrigen Vergleichsrechner hatten den letzteren Tarif gar nicht angeboten. Zudem hatten Geld.de, Check24 und Ino24 auf dem ersten Rang jeweils Tarife empfohlen, die laut dem Öko-Test-Bericht „teurer und schlechter sind als das beste Angebot bei Nafi.“

Als Grund nennt die Testzeitschrift, dass bestimmte Anbieter wie Huk24 nicht bei allen Portalen gelistet sind. Zwar bietet Verivox mit dem Huk-Coburg-Tarif „Basis“ eine Alternative an, die sogar noch günstiger ist als die von Nafi. Dieser erfüllt jedoch nicht die Leistungsanforderungen der Tester und wird von ihnen in Bezug auf die Neuwertentschädigung als „gefährliche Mogelpackung“ bezeichnet.

Diese wird bei einem Totalschaden oder Diebstahl des Fahrzeugs, entgegen der geforderten 24 Monate, nur für sechs Monate gezahlt. Würde nach zwei Jahren ein solcher Schaden eintreten, so läge laut Öko-Test der Verlust des Kunden bei über 3.000 Euro im Vergleich zum sogenannten Schwacke-Wert. Der Neuwert des Musterwagens beträgt 31.000 Euro.

Ein noch höheres Verlustrisiko sehen die Tester bei dem Angebot, welches Ino24 auf Platz eins listet. Der Tarif „Aktiv-Schutz“ der DEVK Versicherungen entschädigt nur innerhalb der ersten drei Monate in Höhe des Neuwerts.

Unzureichende Filter

Aufgrund dieser teils deutlichen Abweichungen zum Musterprofil sieht Öko-Test die Auswahl an Filtereinstellungen bei den Vergleichsportalen besonders kritisch. So gibt es bei Verivox gar keine Möglichkeit, die Leistung Neuwertentschädigung einzustellen. Bei Ino24 ist dies zwar möglich, eine Differenzierung nach Zeitraum geht aber nicht.

Bei Geld.de gibt es die Auswahl „länger als zwölf Monate“, bei Check24 „mindestens 18 Monate“. Eine klare Filterung für eine Neuwertentschädigung für mindestens 24 Monate sei aber auch hier nicht möglich.

Autoversicherung.de – dieses Portal nutzt die Nafi-Technik – könne zwar als einziger Testteilnehmer auf alle Wünsche des Musterkunden eingehen. Die hier empfohlenen Tarife landen beim Direktvergleich von Nafi aber nur auf den Rängen acht und 13. Das Portal ist ein Tochterunternehmen der Sparkassen Direktversicherung AG. „Dort machen offenbar nur wenige andere Versicherer mit“, so die Einschätzung der Tester.

Mit Screenshots zum Schadenersatz

Als Falschberatung bezeichnet Öko-Test sogar die Filtereinstellungen mancher Vergleichsportale. So landet bei Geld.de trotz der Voreinstellung einer Neuwertentschädigung von mehr als zwölf Monaten der Tarif „Prestige Deckung“ der Bayerische Beamten Versicherung AG auf Platz 15 der Empfehlungen. Dieser zahlt bei Verlust aber nur für sechs, andere Tarife für genau zwölf Monate den Neuwert.

Auf Anfrage von Öko-Test erklärte Geld.de, „dass es sich bei den Informationen zu den Filtereinstellungen nicht um Versprechen handle. Die Nutzer könnten im ausführlichen Leistungsvergleich in jedem Fall erkennen, in welchem Maße unter bestimmten Ereignissen die Neuwertentschädigung geleistet werde“.

Im Hinblick auf einen möglichen Schadenfall dieser Art empfiehlt Öko-Test den Kunden deshalb die Anfertigung von Screenshots zu allen getätigten Einstellungen. Als eingetragene Versicherungsvermittler müssen die Vergleichsportale für Beratungsfehler haften.

Klage gegen Check24

Auch Check24 unterschreitet die eigene Leistungsaussage gegenüber ihren Kunden. Trotz der Filtermöglichkeit einer Neuwertentschädigung von mindestens 18 Monaten erscheinen im Ergebnis Tarife, die nur für zwölf Monate zahlen.

Auf dem Hintergrund dieser Beratungsfehler schlägt Öko-Test die Brücke zur eingereichten Klage wegen unlauteren Wettbewerbs des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) gegen Check24 beim Landgericht München. Der Prozess beginnt am 24. Februar 2016.

Der BVK wirft dem Onlinemakler vor, er würde seinen Vermittlerpflichten nur unzureichend nachkommen. Gemeint sind insbesondere die Erst- und Statusinformation und die Beratungspflichten eines Vermittlers. Auch hinsichtlich eines möglicherweise langen und teuren Rechtsstreits zeigte sich BVK-Präsident Michael H. Heinz zuletzt kämpferisch (VersicherungsJournal 29.10.2015).

Onlinemakler sieht seine Pflichten erfüllt

Der BVK informiert auf seiner Internetseite, er sei der Ansicht, dass Check24 „unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals“ Verbraucher anlockt, „um letztendlich Versicherungsverträge darüber abzuschließen, ohne die gesetzlichen Anforderungen für Versicherungsvermittler einzuhalten“.

Check24 hatte sich in Bezug auf die Klage bei einem Mediengespräch im Oktober recht „gelassen“ gegeben (VersicherungsJournal 15.10.2015). Einem Medienbericht zufolge hatte das Unternehmen im September mitgeteilt, es würde über seine Preisvergleiche und die persönliche Beratung am Telefon seinen Auftrag als Makler erfüllen.

 

PKV: Immer mehr Versicherte mit Zahlungsschwierigkeiten

Die privaten Krankenversicherer (PKV) haben ihre Geschäftszahlen für 2014 vorgestellt. Die Branche verzeichnete einen Zuwachs bei Zusatzversicherungen sowie einen leichten Rückgang bei den Vollversicherungen. Stark gestiegen ist die Zahl der Versicherten im Notlagentarif.
Die Gesamtzahl an Versicherungen in der PKV stieg 2014 auf insgesamt 33,18 Millionen Voll- und Zusatzversicherungen. Die Zusatzversicherungen verzeichneten dabei einen Zuwachs um 1,9 Prozent auf 24,34 Millionen. Besonders stark ist erneut der Zuwachs in der Pflegezusatzversicherung: Die Zahl der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherungen stieg 2014 um 55,3 Prozent auf 558.600 Verträge. Die Zahl der ungeförderten Pflegezusatzpolicen nahm um 4,6 Prozent auf 2,48 Millionen zu, sodass es nun insgesamt über drei Millionen Versicherungen gibt.

Alterungsrückstellungen erstmals über 200 Millionen Euro

Die Alterungsrückstellungen stiegen 2014 um 6,3 Prozent (plus 12,2 Milliarden Euro) auf 206,2 Milliarden Euro und damit erstmals über die Marke von 200 Milliarden Euro. Sie betrugen 177,7 Milliarden Euro in der Krankenversicherung sowie 28,5 Milliarden Euro in der Pflegeversicherung. „In den vergangenen zehn Jahren haben sich die Alterungsrückstellungen der Versicherten mehr als verdoppelt“, erklärte der Vorsitzende des PKV-Verbandes, Uwe Laue, bei der Vorstellung der Branchenzahlen in Berlin. Dabei habe die Branche eine Nettoverzinsung von insgesamt 3,91 Prozent realisieren können. Der Bestand in der Krankenvollversicherung ist 2014 leicht gesunken auf 8,83 Millionen Personen. Das sind 0,6 Prozent oder 55.700 weniger Versicherte als Ende 2013, womit der Rückgang sich gegenüber dem Vorjahr abschwächte (2013: minus 0,7 Prozent). Ende 2014 hatten 10,88 Prozent der Bevölkerung in Deutschland eine private Vollversicherung.

Bestand der Zusatzversicherungen gestiegen

Auch in der Pflegeversicherung kam es zu einem leichten Rückgang im Bestand von 9,54 Millionen Personen auf 9,47 Millionen Versicherte (minus: 0,68 Prozent). Bei den Zusatzversicherungen stieg der Bestand um 447.900 oder 1,87 Prozent auf 24,34 Millionen Versicherungen. Dass die Zusatzversicherungen in den vergangenen Jahren einen Bestandszuwachs erfahren haben, erklärt der Verband mit zwei Faktoren: Durch die Einschnitte in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) hätten immer mehr Menschen eine zusätzliche Absicherung für notwendig gehalten.
Zudem seien seit dem GKV-Modernisierungsgesetz 2003 Kooperationen zwischen GKV und PKV möglich geworden. Dadurch sei der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung einfacher geworden.

Gute Lage am Arbeitsmarkt ist schlecht für das PKV-Neugeschäft

Ein Sondereffekt spielt nach Ansicht des Verbandes eine Rolle, dass das Neugeschäft 2014 erneut leicht rückläufig war: So sei der Wechsel von Versicherten in die gesetzliche Krankenversicherung in diesem Jahr besonders hoch ausgefallen, weil die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aufgrund der guten Lage am Arbeitsmarkt im Vergleich zu 2013 einen Rekordstand erreicht hätte. Zu ihnen zählten auch viele ehemals Selbstständige, die eine Anstellung unter der Versicherungspflichtgrenze angenommen hätten und sich deshalb zwangsläufig gesetzlich hätten versichern müssen.
Die Beitragseinnahmen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung nahmen 2014 um 0,8 Prozent auf insgesamt 36,3 Milliarden Euro zu. Ursache für dieses vergleichsweise geringe Wachstum sei auch die moderate Beitragsentwicklung bei vielen PKV-Unternehmen gewesen. Die Versicherungsleistungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung stiegen weniger stark als im Vorjahr um 1,8 Prozent auf insgesamt 24,8 Milliarden Euro.

Starke Zunahme im Notlagentarif

Die Zahl der Menschen, die 2014 im Basistarif versichert waren stieg um 7,49 Prozent auf insgesamt 28.700 Personen. Im so genannten Notlagentarif für Mitglieder mit Zahlungsschwierigkeiten, den der Gesetzgeber im August 2013 einführte, waren 114.400 Personen versichert. Dies ist einer Steigerung gegenüber 2013 um 22,35 Pozent. Hier umfassen die Leistungen (ausgenommen Kinder und Jugendliche) nur Behandlungskosten bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen, bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Nachdem die Schulden beglichen sind, können die Versicherten in ihren alten Tarif zurückkehren.

Streit um Anwaltskosten

Erscheint die Beauftragung eines Rechtsanwalts zweckmäßig und erforderlich, so ist der Haftpflichtversicherer eines Schädigers dazu verpflichtet, dessen Kosten zu übernehmen. Davon ist insbesondere bei erheblichen Schäden auszugehen, so das Landgericht Köln in einem Beschluss vom 12. August 2015 (11 S 173/15).

Ein Fahrzeug eines Mietwagenunternehmens war unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt worden. Der dadurch entstandene Schaden in Höhe v0n rund 10.000 Euro wurde zwar v0n dem Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers reguliert. Der Versicherer weigerte sich jedoch, die Kosten zu übernehmen, die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden waren.

Verstoße gegen Schadenminderungspflicht?

In dem sich anschließenden Rechtsstreit begründete der Versicherer seine ablehnende Haltung damit, dass die Geschädigte gegen ihre Schadenminderungs-Pflicht gemäß § 254 Absatz 2 BGB verstoßen habe. Es sei nämlich dav0n auszugehen, dass Gewerbetreibende, wie das Mietwagenunternehmen, über eine gewisse Rechtskunde verfügen würden. Angesichts der eindeutigen Schuldfrage habe es sich außerdem um einen einfach gelagerten Fall gehandelt. Die Beauftragung eines Rechtsanwalts sei folglich nicht erforderlich gewesen.
Doch dem wollte sich weder das in erster Instanz mit dem Fall befasste Kölner Amtsgericht noch das Landgericht der Domstadt anschließen. Beide Instanzen gaben der Klage auf Erstattung der Anwaltskosten statt.

Kein einfach gelagerter Fall

Darf ein Geschädigter die Beauftragung eines Anwalts für zweckmäßig und erforderlich halten, so ist der Schädiger beziehungsweise dessen Versicherer nach Ansicht der Richter grundsätzlich dazu verpflichtet, dessen Kosten zu übernehmen.
Eine Ausnahme bestehe nur in einfach gelagerten Fällen, in denen aus Sicht des Geschädigten keine vernünftigen Zweifel daran bestehen können, dass der Schaden nach der Erstmeldung unverzüglich reguliert wird.
Bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um einen einfach gelagerten Fall handelt, kommt es nach Auffassung der Richter nicht zuletzt auch auf die Höhe des Schadens an. Es sei außerdem zu berücksichtigen, dass die Materie angesichts der immer umfangreicheren und komplexeren Rechtsprechung für rechtliche Laien nur noch schwer zu überschauen sei.
In dem zu entscheidenden Fall komme es daher nicht darauf an, dass die Geschädigte als Mietwagenunternehmen möglicherweise über eine gewisse Rechtskunde verfüge. Denn sie war angesichts des Schadenumfangs auf jeden Fall dazu berechtigt, sich auf Kosten des Schädigers beziehungsweise dessen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer der Hilfe eines Rechtsanwalts zu bedienen.

Allianz - Weniger vom Leben

Allianz: Der deutsche Marktführer in der Lebensversicherung, die Allianz, senkt seine Überschussbeteiligung. Klassische Lebensversicherungen und private Rentenpolicen werden von dem Versicherer im kommenden Jahr nur noch mit 3,1 Prozent Zins versorgt. Im laufenden Jahr bekommen Sparer von dem Münchener Unternehmen noch 3,4 Prozent auf ihr Guthaben aufgezahlt. Damit nähert sich das Zinsniveau der Gutschriften für die Kunden der Vertragsgruppe der Allianz, die bis Ende 2003 in ihrem Versicherungs-Sparvertrag noch Zinsgarantien in Höhe von 3,25 Prozent zugesagt bekommen haben.

Betroffen sind Kunden, deren Sparbeiträge in sichere Anlagen investiert werden, vor allem in Staatsanleihen oder gleichwertigen Anlageklassen, etwa in Hypotheken, die die Allianz Leben an ihre Kunden vergibt. Beides „Biederes“ an diesen Investments rentiert nicht mehr. Sichere Staatsschulden bester Bonität dümpeln seit langem schon um null Prozent Rendite, wenn man noch davon sprechen darf. Ebenso mündelsicher (im Sinne der Anlagegrundsätze für deutsche Lebensversicherer) verliehene Gelder an Häuslebauer bringen kaum noch zwei Prozent Geld fürs verliehene Geld.

„Wir haben eine Überschussbeteiligung herausgelegt, die sich im Marktumfeld sehen lassen kann“, wird Allianz-Leben-Vertriebs-Chef Alf Neumann von Agenturen zitiert. Was sollte Neumann auch anderes sagen? Im Hinblick auf die Lage der Lebenbranche, die hohe Zinsgarantien, je nach Vertragskohorte bis 4,0 Prozent, schultern muss, dürften die jetzt für 2016 auszukehrenden 3,1 Prozent Überschuss für die Kunden markt- und leistungsgerecht sein. Laut der Nachrichtenagentur Reuters, die einen Sprecher des Ratinghauses Assekurata zitiert, liege die Allianz Leben mit 3,1 Prozent über dem Marktdurchschnitt.

Vorsichtsmaßnahme?

„Branchenweit dürfte die laufende Verzinsung auf 2,9 bis 3,0 Prozent sinken“, wird Assekurata-Chef Lars Heermann von „Börse Online“ zitiert. Im aktuellen Jahr hatte die Durchschnittsverzinsung der Lebensversicherer noch bei 3,15 Prozent gelegen und damit, wenn man Zahlen des Versichererverbands Glauben schenken darf, zahlenmäßig ziemlich genau auf dem Niveau der aggregierten Zins-Garantielasten aller Versicherer. Im Einzelfall gibt es, sagen wir gesündere Versicherer. Und umgekehrt. Mit anderen Worten, jetzt ist der Punkt erreicht, an dem den Versicherern buchstäblich die Luft ausgeht.

„Die Absenkung bei der Allianz werte ich als bewusste Vorsichtsmaßnahme“, wird Assekurata-Mann Heermann weiter zitiert. Eine weitere Senkung der Überschüsse für die Kunden bringe den Versicherern nichts mehr. Erstens hat dies mit der oben beschriebenen 3,15-Prozent-Schelle zu tun, mehr geht am Kapitalmarkt nicht mehr. Außerdem müssen die Unternehmen ihren Kunden, denen sie hohe Garantien zugesichert haben, diese auch einlösen.

Die anderen Lebensversicherer liegen auf der Lauer

Bis Ende 2003 sagte die Lebensbranche ihren Neukunden 3,25 Prozent Zins auf die Sparanteile ihrer Beiträge zu, von 1994 bis 2000 gar heute enorm anmutende 4,0 Prozent. Garantiert! Wie geht es nun weiter? Zunächst werden wohl in den kommenden Tagen die anderen Lebensversicherer ihre Überschuss-Raten für 2016 deklarieren. Es hat ein gewisse Tradition, dass die Branche auf die Allianz-Zahl schielt. Die liegt nun auf dem Tisch. Inklusive 0,6 Prozent Schlussüberschuss für 2016 ablaufende Verträge beträgt die Gesamtverzinsung 3,7 Prozent.

AIH News für Mittelständler
AIH News für Mittelständler
AIH regulierte schon für Paul McCartney

„Ein unabhängiger Versicherungsmakler ist für ein Unternehmen heutzutage unverzichtbaLutz Reiherr, genauso wie ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater. Er ist oft sogar überlebensnotwendig, wird doch das Betriebsvermögen täglich von vielen Seiten angegriffen“, sagt Lutz Reiher. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der AIH AssekuranzMakler für Industrie und Handel GmbH. Ob Brände, Havarien, Kfz-Unfälle, Jahrhundert-Hochwasser Insolvenzen, Hackerangriffe, Zahlungsausfälle, Produkthaftung, Umweltschäden, Kriminalität, Justizermittlungen, Steuerfahndung, immer seien Versicherungen tangiert, gehe es um viel, manchmal sogar alles.

Die AIH hat ihren Sitz in Magdeburg und betreut seit über 20 Jahren Kunden der Industrie, von Gewerbe, Handwerk, Kommunen und Freiberufler in allen Versicherungsfragen. Als ein „rein ostdeutscher Versicherungsmakler“ versichere die AIH auch größere Industriebetriebe und schwere „ungeliebte“ Risiken. Zu den aufregendsten Fällen, die durch die AIH erfolgreich geregelt werden konnten, gehöre eine Schadensregulierung für den bekannten  Musiker Paul McCartney. Damals seien neun Omnibusse in Barcelona beraubt worden, die Paul McCartney für seine Europatournee 2004 gemietet und über die AIH Magdeburg versichert hatte, so Reiher.

Für Lutz Reiher ist klar, dass der Versicherungsmarkt seit der Finanz- und Wirtschaftskrise nicht nur „immer verworrener wird und die Bedrohungen, Ansprüche und Risiken in vielen Unternehmen zugenommen haben, sondern wirkliche Unabhängigkeit in der Beratung von Firmen und Selbstständigen an Stellenwert in der Krise gewonnen hat“.

Versicherungsgesellschaften würden bei Schadenregulierungen immer häufiger ablehnen und kürzen, seien insgesamt viel restriktiver geworden. Mit der Folge, so Reiher, dass die einzelne Firma ohne professionelle Unterstützung oft nicht die Leistung erhalte, die ihr nach Vertrag zustehen würde. Diese Erfahrungen hätten bereits viele Unternehmen gemacht. Den sich daraus ergebenden Streit könnten gerade Mittelständler bei größeren Schäden kostenmäßig nicht schultern. Sie hätten aufgegeben oder seien untergegangen. Dem setzt der AIH ein neues Spezialkonzept entgegen, das diese Auseinandersetzungen decke, wie auch alle Arten von Straftatsvorwürfen, z.B. von Insolvenzverschleppung, Steuerhinterziehung, bis zu Bilanzstraftaten und schweren Verbrechen, selbst im privaten Bereich.

Er setze mehr auf persönliche Betreuung statt auf Call Center. Gerade jetzt ist das wichtig, denn es gibt eine Trendwende bei den Kfz-Versicherern. Seit Jahren übersteigen die Kosten die Einnahmen, Sanierungen und Kündigen von Flottenversicherungen rollen in diesem Herbst verstärkt auf die Firmen zu, so Reiher. Es ist daher besonders wichtig einen kompetenten Makler zur Seite zu haben, der mit seinen Marktkontakten bestmögliche Verhandlungsresultate erreicht.

Lutz Reiher

Quelle: Der Markt in Mitteldeutschland 09/2012

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Die Finanzmarktkrise und ihre "absehbaren" Auswirkungen auf die Kredite und Versicherungen von Unternehmen und Unternehmern

Eventobjekt „Sichtbar“ Magdeburg

Eventobjekt „Sichtbar“ Magdeburg

bundesverband-mittelstaendige-wirtschaft-aih-versicherungsmakler

Gemeinsame Finanzkonferenz von BVMW und AIH am 27.11.2008

Begrüßung

Jutta Schubert, Landesgeschäftsführerin BVMW
Lutz Reiher, Geschäftsführer AIH GmbH

„Wie gestalten sich die künftigen Kreditvergaben und Finanzierungen des Mittelstandes in Sachsen Anhalt ?“

Christian Koeppel, Sprecher der Geschäftsführung der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

„Märkte in der Krise – Wie sichere ich Vermögenswerte ?“

Dieter Kohllöffel, Direktionsbevollmächtigter für Banken und Verbände, der Euler-Hermes Kreditversicherung AG, Hamburg

„Welche Auswirkungen hat die Finanzmarktkrise auf die betrieblichen und privaten Versicherungen ? – eine erste Einschätzung“

Lutz Reiher, Geschäftsführer der AIH Assekuranz GmbH

„Abgeltungssteuer und neues Erbschaftssteuerrecht“

Manfred Overbeck, Steuerspezialist, Helvetia Versicherung AG, Frankfurt a.M

Fotos vom Tagungsverlauf der Konferenz und Blick von der „Sichtbar“ über Magdeburgs Stadtzentrum